In wenigen Tagen gilt die zweite Stufe der Cannabis-Legalisierung.
27.06.2024 - 04:28:35Städte sehen Länder bei Cannabis-Vereinen in der Pflicht. Angebaut werden kann die Droge dann nicht nur privat - zugelassen werden können auch Vereine.
Der Deutsche Städtetag warnt vor zusätzlichen Aufgaben für die Kommunen bei den künftig erlaubten Anbauvereinen für Cannabis. «Wenige Tage vor dem Start ist immer noch nicht in allen Bundesländern abschließend geklärt, wer für die Genehmigung und für die Kontrollen der Anbauvereinigungen zuständig ist», sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Deutschen Presse-Agentur. In der Pflicht dafür stünden die Länder. «Die Städte haben mit den Konsumkontrollen in der Öffentlichkeit schon genug zu tun.» Eine weitere Belastung dürfe es nicht geben.
Drei Monate nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und den privaten Anbau mit zahlreichen Vorgaben tritt zum 1. Juli eine zweite Stufe in Kraft. Ab dann können nicht-kommerzielle «Anbauvereinigungen» mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen. Volljährige Menschen können dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs müssen eine Erlaubnis beantragen, gesetzlich vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen. Dort, wo die Zuständigkeit dafür schon geklärt sei, hätten in der Regel Landesbehörden die Aufgaben rund um die Anbauvereinigungen übernommen, sagte Dedy. Das sei auch gut so.
Der Städtetag kritisierte zudem, dass dann alle neuen Regeln zu Cannabis in Kraft seien, sich aber bei mehr Aufklärung und Vorbeugung noch nicht viel getan habe. Das Gesetz sei mit politischen Versprechen einhergegangen, die Suchtprävention zu stärken. Bei den Städten sei aber keine zusätzliche Unterstützung angekommen. Dedy forderte: «Bund und Länder müssen in Zukunft die kommunale Drogen- und Suchthilfe der Städte stärker mitfinanzieren.» Dazu gehörten Präventionsangebote, aber auch Aufklärung für Konsumentinnen und Konsumenten. «Gerade mit Blick auf den Jugendschutz muss die Präventionsarbeit weiter verstärkt werden - nicht nur für Cannabis, sondern auch für andere Suchtmittel wie Nikotin oder Alkohol.»