Fünf Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Menschen in Deutschland ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben garantiert, mahnt die Bundesärztekammer ein Gesetz zur Sterbehilfe an.
19.01.2025 - 10:00:00Bundesärztekammer mahnt Gesetz zur Sterbehilfe an
Zudem müsse das Verfahren aus Sicht der Bundesärztekammer Rechtssicherheit für Mediziner bieten. "Dies gilt insbesondere auch für Ärztinnen und Ärzte, die im Rahmen der Palliativmedizin Schwerstkranken und Sterbenden beistehen, ohne Suizidbeihilfe zu leisten", so Reinhardt zur "Bild"-Zeitung. "Es bleibt eine freie und individuelle Entscheidung, ob sich ein Arzt in einem konkreten Einzelfall dazu entschließt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten." Auch dann gehöre die Hilfe zur Selbsttötung nicht zur Ausübung des ärztlichen Berufs. "Ärzte sehen sich verpflichtet, das Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen und dabei das Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu achten." Die Hilfe bei der Verwirklichung der Absicht, sich selbst zu töten, gehöre hingegen nicht zu den beruflichen Aufgaben eines Arztes. Kein Arzt sei verpflichtet, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Das Bundesverfassungsgericht hatte das bis dahin geltende Verbot der organisierten Sterbehilfe in Deutschland (Paragraf 217, Strafgesetzbuch) am 26. Februar 2020 aufgehoben. Ein Gesetz zur Regelung des assistierten Suizids gibt es bisher nicht. Zwei Entwürfe von Abgeordneten hatte der Bundestag 2023 abgelehnt.