Es ist die erste durch das Bundesverfassungsgericht angeordnete Wahlwiederholung in der Geschichte der Bundesrepublik: Nach den Pannen im September 2021 wird der Bundestag in Teilen Berlins neu gewählt.
11.02.2024 - 06:08:46Bundestagswahl wird in Berlin zum Teil wiederholt
Die von Pannen und organisatorischen Problemen überschattete Bundestagswahl 2021 in Berlin wird heute teilweise wiederholt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss in 455 von 2256 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken neu gewählt werden, also in etwa einem Fünftel.
Zur Stimmabgabe aufgerufen sind 549.549 Berlinerinnen und Berliner, die Wahllokale sind seit 8.00 geöffnet, sie schließen um 18.00 Uhr. Die Wahl bildet den Auftakt für ein wichtiges Wahljahr in Deutschland: Am 9. Juni steht die Europawahl an, im September folgen Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg.
An den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag, an der Mehrheit der Ampel, wird der Wahlgang in der Hauptstadt nichts ändern. Der Anteil der in Berlin Wahlberechtigten an deren Gesamtzahl auf Bundesebene beträgt nur 0,9 Prozent. Kleine Verschiebungen sind aber möglich. Einige Abgeordnete könnten ihren Sitz im Bundestag verlieren, andere neu ins Parlament einziehen. Momentan stellt Berlin 29 der 736 Abgeordneten im Bundestag.
Wahlchaos 2021 - lange Schlangen und falsche Stimmzettel
Am 26. September 2021 hatte Berlin sowohl die Bundestagswahl als auch die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten auf beispiellose Weise verpatzt. Lange Schlangen vor Wahllokalen, fehlende oder falsche Stimmzettel, eine zeitweise Wahlunterbrechung mancherorts - die Liste der Probleme war lang. Manche Wähler gaben ihre Stimme teils weit nach 18.00 Uhr ab, als schon Prognosen und Hochrechnungen veröffentlicht wurden.
Aus diesem Grund waren die Wahlen auf Landes- und Bezirksebene bereits am 12. Februar 2023 komplett wiederholt worden. Das hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof angeordnet. Organisatorisch ging alles glatt, politische Folge war ein Regierungswechsel von Rot-Grün-Rot zu Schwarz-Rot. Im Gegensatz zu den Berliner Richtern hielten deren Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe ein solches Vorgehen im Hinblick auf die Bundestagswahl nicht für nötig, sie erklärten den Wahlgang nur zum Teil für ungültig. Gleichwohl handelt es sich um die erste durch das Bundesverfassungsgericht angeordnete Wahlwiederholung in der Geschichte.
Wahlleiter: Fehler muss geheilt werden
Für die teilweise Wiederholung sind aus Sicht von Landeswahlleiter Stephan Bröchler wichtige Vorkehrungen für einen reibungslosen Ablauf getroffen worden. «Der Fehler muss geheilt werden und das können nur wir, die Bürgerinnen und Bürger», sagte Bröchler bei der Stimmabgabe. «Ich bin gespannt, wie das heute in Berlin abläuft.»
Die Wiederholung sei eine doppelte Herausforderung. «Wir hatten innerhalb von 55 Tagen die Wahl zu organisieren», so Bröchler. Zudem habe deutlich gemacht werden müssen, wer wahlberechtigt sei und wo man wählen könne. «Wir haben, wo immer es möglich war, Brücken gebaut, dass die Bürgerinnen und Bürger es einfach haben, wählen zu gehen.»
Geringe Wahlbeteiligung befürchtet
Gewählt wird nun in allen zwölf Berliner Bundestagswahlkreisen, allerdings in höchst unterschiedlichem Maße. In Pankow sind 85 Prozent der Urnenwahlbezirke betroffen, in Charlottenburg-Wilmersdorf 42 Prozent. Dagegen sind es in Lichtenberg nur 2,9 Prozent, in Treptow-Köpenick 3,4 und in Marzahn-Hellersdorf 6 Prozent. Somit ist klar, dass es in manchen Wahlkreisen schon allein rechnerisch keine Veränderungen geben kann. Manche befürchten angesichts dieser Ausgangslage, dass die Wahlbeteiligung gering ausfällt. Bei der Bundestagswahl 2021 betrug sie in Berlin in ihrer Gesamtheit 75,2 Prozent.
Damals lag in Berlin die SPD mit 23,4 Prozent der Zweitstimmen vorn, gefolgt von Grünen (22,4), CDU (15,9), Linken (11,4), FDP (9,1) und AfD (8,4). Von den 12 Direktmandaten, die in der Hauptstadt zu vergeben sind, gewannen die SPD 4, Grüne und CDU je 3 und die Linke 2. Weitere 17 Berliner Politiker wurden über die Parteilisten gewählt, macht zusammen also 29. SPD und Grüne stellen je 7, CDU 5, Linke 4, FDP und AfD je 3 Abgeordnete im Bundestag.