Eine Person aus der linken Szene wird eilig nach Ungarn ausgeliefert.
06.02.2025 - 11:06:51Angriffe in Ungarn - Klage gegen Auslieferung erfolgreich. Das war so nicht rechtens, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Die eilige Auslieferung einer deutschen Person aus der linken Szene nach Ungarn ist unzulässig gewesen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Es sei nicht ausreichend geprüft worden, welche Haftumstände die betroffene Person, die sich selbst als non-binär identifiziert, in Ungarn erwarten. (Az.: 2 BvR 1103/24)
Angriffe am «Tag der Ehre»
Der Person wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein. Es geht um Übergriffe beim jährlich stattfindenden «Tag der Ehre». In dem Zusammenhang laufen weitere Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Linksextremisten.
Deutschland lieferte die Person im vorigen Juni nach Ungarn aus - obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in einem Eilbeschluss vorläufig untersagt hatte. Doch die einstweilige Anordnung aus Karlsruhe kam eine knappe Stunde zu spät - die Übergabe an die ungarischen Behörden war bereits erfolgt. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache über den Fall entschieden.
Haftumstände in Ungarn nicht ausreichend geprüft
In dem Verfahren geht es um eine Jena geborene Person, die in der linken Szene als «Maja» bekannt ist. Ihr Anwalt Sven Richwin kritisiert unter anderem die Haftbedingungen in Ungarn. «Maja» sitze in Isolationshaft.
Die Entscheidung zur Auslieferung verletze «Maja» in ihren Grundrechten, entschied das Bundesverfassungsgericht. Das Berliner Kammergericht, das die Überstellung nach Ungarn für zulässig erklärt hatte, habe nicht ausreichend aufgeklärt, wie die Haftumstände in Ungarn sind - obwohl die Betroffene auf Mängel in dem Justizsystem hingewiesen habe. Eine Garantieerklärung der ungarischen Behörden, auf die sich das Gericht gestützt hatte, sei zu allgemein gehalten gewesen.
«Die Entscheidung unterstreicht einmal mehr, wie skandalös das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und des Landeskriminalamts Sachsens im Fall Maja war», sagte der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg.
Hoffen auf Hafterleichterungen
Die Karlsruher Entscheidung sei juristisch «ein großer Erfolg», teilte Anwalt Richwin mit. Tragischerweise werde sie «Maja» aber nicht ohne Weiteres aus der Isolationszelle führen. Er hoffe, dass die ungarischen Behörden jetzt zumindest Hafterleichterungen gewähren.
Der Prozess solle am 21. Februar in Budapest beginnen. Gegen ein Geständnis ohne weitere Verhandlung seien «Maja» 14 Jahre Haft angeboten wurden, schilderte der Anwalt. Lasse «Maja» sich darauf nicht ein, könne das Verfahren noch Jahre dauern.
Bei einer Verurteilung drohten sogar bis zu 24 Jahre Haft - viel mehr als in Deutschland möglich. Ungarn hat bereits zugesagt, dass «Maja» danach zurück nach Deutschland überstellt werde. Dann könnte die Person die Strafe in Deutschland verbüßen.
Signalwirkung für andere Verfahren
Im Zusammenhang mit den Angriffen in Budapest wird noch gegen weitere mutmaßliche Linksextremisten aus Deutschland ermittelt. Die Beschuldigten waren lange untergetaucht. Im Januar hatten sich sieben Personen den deutschen Behörden gestellt. Laut einer Erklärung ihrer Anwälte erfolgte dies «freiwillig, trotz drohender Auslieferung», um sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen.
«Der Beschluss hat eine starke Signalwirkung auf die Parallelverfahren von weiteren Beschuldigten im Budapest-Komplex, die aktuell von Auslieferung nach Ungarn bedroht sind», erklärte Anwalt Richwin. Die Behörden dürften nun eventuellen Zusicherungen aus Ungarn nicht mehr so einfach folgen.
Das sieht auch der Grünen-Bundestagsabgeordnete Limburg so. Er sagte: «Den Beschuldigten im Budapest-Komplex, die sich kürzlich den Behörden gestellt haben, müssen rechtsstaatliche Verfahren garantiert werden, und das ist nur in Deutschland sicher möglich.»
Die Beschuldigten werden unter anderem von der Leipziger Anwältin Giulia Borsalino vertreten. Sechs der sieben Personen sitzen derzeit in Untersuchungshaft - und zwar nach wie vor ausschließlich auf Grundlage der deutschen Haftbefehle, erklärte Borsalino. «Da aber auch ungarische Haftbefehle vorliegen, muss sich hierzu irgendwann verhalten werden.» Auch sie geht davon aus, dass der Karlsruher Beschluss Einfluss auf möglicherweise anstehende Auslieferungsverfahren haben wird.