Wahlausschuss soll BSW-Einspruch gegen Wahlergebnis ablehnen
27.11.2025 - 21:41:21Laut Vorlage gibt es dafür keine Grundlage. Bloße Vermutungen reichten nicht aus: "Hinweise auf die Gefahr von Unregelmäßigkeiten oder allgemein gehaltene, pauschale Behauptungen über wahrscheinliche Fehlerquellen" stellten keinen prüffähigen Sachverhalt dar. Zahlreiche von den Einspruchsführern vorgetragene Einzelfälle seien bereits im regulären Prüfprozess korrigiert worden, andere hätten sich als unzutreffend oder unbegründet erwiesen. Die Wahlorgane hätten ihre gesetzlichen Prüfaufgaben ordnungsgemäß erfüllt und Fehler im üblichen Umfang behoben. Auch ein knappes Wahlergebnis rechtfertige kein automatisches Recht auf Neuauszählung, so der Ausschuss mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ein solches Vorgehen sei nur geboten, wenn nachweislich Fehler bei der Auszählung aufgetreten seien. Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert - es fehlten lediglich 9.529 Stimmen. Die Einspruchsführer verwiesen unter anderem auf statistische "Anomalien", angebliche Verwechslungen mit ähnlich benannten Parteien oder falsch als ungültig gewertete Stimmen.


