Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall beobachten.
13.11.2024 - 10:01:19Verfassungsschutz darf AfD in Baden-Württemberg beobachten
Einen hiergegen gerichteten Eilantrag der AfD hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart im November 2023 abgewiesen. Im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zur Rückweisung der AfD-Beschwerde heißt es jetzt, dass das Landesverfassungsschutzgesetz entgegen der Auffassung des Antragstellers auch auf politische Parteien anwendbar sei. Der besondere Schutz der Parteien durch das Grundgesetz schließe eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht aus. Eine verfassungsschutzrechtliche Beobachtung von Parteien sei auch mit der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit vereinbar. Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes lägen vor, so das Gericht. Als Anhaltspunkt genannt wird unter anderem "das Eintreten für einen ethnischen Volksbegriff durch Mitglieder des Antragstellers". Darüber hinaus gebe es Anhaltspunkte einer "diskriminierenden Ungleichbehandlung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund gegenüber denjenigen ohne Migrationshintergrund" sowie für eine mögliche Herabwürdigung von Muslimen. Der Beschluss vom 11. November ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar (1 S 1798/23).