Der Plan der schwarz-roten Koalition, Flüchtlingen bei den Asylbehörden und vor Gericht eine umfassende Beweislast für die Gründe ihrer Verfolgung aufzuerlegen, verstößt womöglich gegen europäisches und deutsches Recht.
19.09.2025 - 00:01:00Gutachten: Asylsuchende müssen Fluchtgründe nicht beweisen
Damit ist gemeint, dass Gerichte nicht mehr in eigener Initiative Beweise über mögliche Gefahren für Flüchtlinge erheben, sondern dass die Kläger selbst Zeugen benennen oder Dokumente vorlegen müssen. Das ginge deutlich über die bisherigen - durchaus weitreichenden - Mitwirkungspflichten hinaus, wonach Flüchtlinge den Gerichten und Behörden zwar über Ursachen und Umstände der Flucht, aber nicht über allgemeine Risikolagen im Land ihrer Herkunft Auskunft geben müssen. Aus Sicht des Linken-Abgeordneten Aaron Valent wäre eine solche Reform "ein Frontalangriff auf die Menschenrechte" - weil damit eine Hürde errichtet würde, die Flüchtlinge kaum überwinden könnten. Einen Gesetzentwurf gibt es zu dieser Frage noch nicht, laut Bundesregierung ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.