Ex-Justizminister Buschmann: Habe keinen Anspruch auf Ruhegehalt
09.11.2024 - 07:00:00
"Die Rechtslage ist eindeutig: Das Ministergesetz sieht eine Mindestamtsdauer von vier Jahren vor, um Ruhegehaltsansprüche zu erwerben", sagte Buschmann der "Welt am Sonntag".
"Eine Ausnahme gilt, wenn man sein Ministeramt dadurch vorzeitig verliert, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt", sagte der Minister weiter. Er selbst sei aber "in dieser Woche auf eigenen Wunsch entlassen worden. Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht."
Er habe also "keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt", so Buschmann. @ dts-nachrichtenagentur.de
Hol dir den Wissensvorsprung der Profis. Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Trading-Empfehlungen – dreimal die Woche, direkt in dein Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt anmelden.


