Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehrere Klagen von Palästinensern gegen Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen an Israel aus prozessualen Gründen abgewiesen.
12.11.2025 - 17:30:13Palästinenser-Klagen gegen Waffenlieferungen an Israel abgewiesen
Die Kläger hatten ihre Klage nach dem vollständigen Export der Waffen umgestellt und begehrten die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Genehmigung. Das Gericht sah jedoch keine konkrete Wiederholungsgefahr, da sich die Situation im Gaza-Konflikt seit Herbst 2023 maßgeblich geändert habe. In beiden Fällen entschied die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts, dass keine gerichtliche Entscheidung erforderlich sei, da die Bundesregierung ihre Genehmigungspraxis geändert habe und derzeit keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen erteilt würden. Gegen die Urteile kann jeweils der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden (Urteile der 4. Kammer vom 12. November 2025 (VG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24).


