Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde gegen CETA.                                                                                   Prof.

22.07.2015 - 21:25:00

Verwaltungen bzw. die Politiker werden völlig entmachtet. Dr. Andreas Fisahn meint dass die Demokratie zur reinen Fassade verkommt,was unser Grundgesetz unmissverständlich ausschliesst.CETA verstösst mehrfach gegen Völkerrecht, Unionsrecht+deutsches Grundgesetz.             1. EU-Kommission=gar nicht befugt,Abkommen CETA+TTIP verbindlich für EU-Staaten auszuhandeln.Handelspolitik,betrifft ausschliesslich ausländische Direktinvestitionen,nicht Finanzdienstleistungen. 2. Institutionell=das Recht auf kommunale Selbstverwaltung durch einen „Ausschuss der Regionen“ in Artikel 307 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU abgesichert.Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung beinhaltet die Anerkennung regionaler Selbstbestimmungsmöglichkeiten.CETA+TTIP greifen in die geschützten gemeindlichen Selbstverwaltungsrechte(z.B. mit der Negativliste oder sog. Ratchet-Klausel) ein. 3. Private Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen CETA+TTIP verstossen gegen Verfassungsrecht. Deutschland+EU dürfen diese Abkommen nicht abschliessen.Diese Klauseln verstossen gegen deutsches Verfassungsrecht,Recht der EU+bedeuten einen Systembruch des Völkerrechts. 4. CETA hätte grundgesetzkonform zustande kommen müssen.Grundgesetz spiegelt in Art. 23 den unionsrechtlichen Grundsatz der „begrenzten Einzelermächtigung“ wider.Für Handels+Investitionsschutz bedeutet dies,dass eine völkervertragliche Einbeziehung des nationalen Gesetzgebers  notwendig ist.                                                                                                        5. Auch das Wahlrecht der Bürger/innen wird durch CETA verletzt.Durch die Freihandelsabkommen CETA, TTIP+TiSA erhalten Investoren solche enormen Rechte,dass der Staat seine Schutzfunktion verliert. Der Bürger kann zwar wählen,wen er will,aber er kann keine Veränderungen mehr mit seinem Wahlrecht herbeiführen.Die Verwaltungen bzw.

Verfassungsbeschwerde gegen CETA.                                                                                   Prof. Dr. Andreas Fisahn meint dass die Demokratie zur reinen Fassade verkommt,was unser Grundgesetz unmissverständlich ausschliesst.CETA verstösst mehrfach gegen Völkerrecht, Unionsrecht+deutsches Grundgesetz.            
1. EU-Kommission=gar nicht befugt,Abkommen CETA+TTIP verbindlich für EU-Staaten auszuhandeln.Handelspolitik,betrifft ausschliesslich ausländische Direktinvestitionen,nicht Finanzdienstleistungen.
2. Institutionell=das Recht auf kommunale Selbstverwaltung durch einen „Ausschuss der Regionen“ in Artikel 307 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU abgesichert.Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung beinhaltet die Anerkennung regionaler Selbstbestimmungsmöglichkeiten.CETA+TTIP greifen in die geschützten gemeindlichen Selbstverwaltungsrechte(z.B. mit der Negativliste oder sog. Ratchet-Klausel) ein.
3. Private Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen CETA+TTIP verstossen gegen Verfassungsrecht. Deutschland+EU dürfen diese Abkommen nicht abschliessen.Diese Klauseln verstossen gegen deutsches Verfassungsrecht,Recht der EU+bedeuten einen Systembruch des Völkerrechts.
4. CETA hätte grundgesetzkonform zustande kommen müssen.Grundgesetz spiegelt in Art. 23 den unionsrechtlichen Grundsatz der „begrenzten Einzelermächtigung“ wider.Für Handels+Investitionsschutz bedeutet dies,dass eine völkervertragliche Einbeziehung des nationalen Gesetzgebers  notwendig ist.                                                                                                        5. Auch das Wahlrecht der Bürger/innen wird durch CETA verletzt.Durch die Freihandelsabkommen CETA, TTIP+TiSA erhalten Investoren solche enormen Rechte,dass der Staat seine Schutzfunktion verliert. Der Bürger kann zwar wählen,wen er will,aber er kann keine Veränderungen mehr mit seinem Wahlrecht herbeiführen.Die Verwaltungen bzw. die Politiker werden völlig entmachtet

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