BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Zinssubvention (interest subsidy)
Der Staat zahlt bestimmten Nachfragern am Finanzmarkt (etwa Betrieben der Rüstungsindustrie; kinderreichen Familien) einen Zuschuss, damit sich diese unter dem herrschenden Marktzinssatz mit Darlehn (in der Regel für Investitionszwecke) eindecken können. Siehe Niedrigzinspolitik, Zinsknechtschaft, Zinslenkung.