BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Zahlungsmittel (means of payment)
Allgemein jeder Gegenstand (wie Muschel, Kakaobohne, Fell, Metallstück, Gutschein), der in einer Gesellschaft im Tauschverkehr als Zwischentauschgut angenommen wird. Das in einem Gebiet (Staat, Wirtschaftsraum) durch Gesetz eingeführte und durch die Zentralbank gesicherte Geld; die Währung. Statistischer Oberbegriff, der nach bei der Deutschen Bundesbank umschliesst Bargeld (Noten und Münzen) Sichteinlagen in heimischer Währung, Sichteinlagen in Fremdwährung und Aufladungswert in E-Geld-Systemen. Nach IAS (7.6) das in einem Unternehmen vorhandene Bargeld und die Sichteinlagen. Siehe Actus-purus- Grundsatz, Annahmezwang, Bargeld, Begültigung, Geldbasis, Geldmenge, Geldzeichen, Goldwährung, Handschein, Kurantmünze, Papiergeld, reines, Parallelwährung, Ungüter, Währung, Warengeld, Zahlung, Zahlungsmitteläquivalente, Zigarettenwährung. Vgl. den Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.