BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie, Europäische

Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie, Europäische (EU Investment Services Directive)

Von der EU aufgestellter Katalog von Mindestanforderungen an den börslichen Handel mit Wertpapieren. In Deutschland entsprechen die Segmente amtlicher Markt und geregelter Markt diesen Anforderungen. Wertpapiere, die nicht diesen Standards genügen, können im Freiverkehr gehandelt werden. Die Richtlinie wurde im April 2004 neu gefasst und erweitert. Siehe Goldplating, Rechtsabgleichung, Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 46 f., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 39 f., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2006, S. 37 ff.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen