BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Wertpapierbörse, Deutschland

Wertpapierbörse (securities exchange)

In Deutschland Börsen, an denen Wertpapiere, Derivate, Devisen und Edelmetalle gehandelt werden. § 1, Abs. 2 BörsG definiert (logisch mangelhaft [Diallele!] und sprachlich schlecht!): "Wertpapierbörsen im Sinne dieses Gesetzes sind Börsen, an denen Wertpapiere und sich hierauf beziehende Derivate im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden. An Wertpapierbörsen können auch andere Finanzinstrumente im Sinne des § 2 Abs. 2b des Wertpapierhandelsgesetzes und Edelmetalle gehandelt werden." Siehe Börse, Börsenliquidität, Makler, Sentiment, Warenbörse, Wertpapiermarkt, Yellow Book.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen