BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Wertpapier-Nebendienstleistungen, Gesetz

Wertpapier-Nebendienstleistungen (non-core investment services)

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtline-Umsetzungsgesetz [FRUG]) vom 16. Juli 2007 definiert: "Wertpapiernebendienstleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind 1. die Verwahrung und die Verwaltung von Finanzinstrumenten für andere und damit verbundene Dienstleistungen (Depotgeschäft), 2. die Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, an diesen Geschäften beteiligt ist, 3. die Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unternehmenszusammenschlüssen, 4. Devisengeschäfte, die in Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen stehen, 5. die Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanzanalysen oder anderen Informationen über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt oder indirekt eine Empfehlungen für eine bestimmte Anlageentscheidung enthalten, 6. Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft stehen, 7. Dienstleistungen, die sich auf einen Basiswert im Sinne des Absatzes 2 Nr. 2 oder Nr. 5 beziehen und im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen stehen.“ -Die Kontrolle sämtlicher einschlägigen Geschäfte obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die bezügliche Richtlinien in Anlehnung an das EU-Recht sowie an internationale Vereinbarungen herausgibt. Siehe Kunden.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen