BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Warengeld (commodity money)
Als Zahlungsmittel gilt im gesellschaftlichen Tauschverkehr ein Handelsgut (wie Steine, Muscheln; Vieh, Pelze, Felle oder metallene Geräte). Diese Form ist kennzeichnend für wenig entwickelte Gesellschaften oder für moderne Volkswirtschaften mit hoher Inflation. -Gemünztes, durch Prägestempel staatlich beglaubigtes Edelmetall zählt nicht zum Warengeld. Siehe Bargeld, Frauengeld, Geldbasis, Geldmenge, Goldwährung, Kompensation, Kurantmünze, Papiergeld, reines, Währung, Urukagina-Regel, Zigarettenwährung.