BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Verbraucherbeschwerden (consumer complaints)
Beschwerden über Misstände im Finanzbereich können der Beschwerdestelle der Aufsichtsbehörde von jedermann gemeldet werden. Vgl. für Deutschland den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Kapitel "Verbraucherbeschwerden"; dort auch Aufgliederung der Beschwerden nach einzelnen Sachverhalten).