BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Rekonstruktion, Wiedervereinigung

Rekonstruktion (reconstruction)

Wiedervereinigung einer durch Stripping getrennten Anleihe. Im Falle von Bundesanleihen in Deutschland ist die Rekonstruktion Banken (Monetären Finanzinstituten) lediglich für deren Eigenbestände erlaubt. Das Bemühen, beschädigtes (Papier)Geld in seinen wesentlichen Merkmalen insoweit wiederherzustellen, dass die Gültigkeit der Banknote zweifelsfrei erkennbar wird. Die Zentralbanken unterhalten zu diesem Zweck oft eigene, hoch spezialisierte Arbeitsgruppen. Siehe Geld, beschädigtes.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen