BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Internet Public Offer, IPO (so auch im Deutschen gebräuchlich)
Angebot des Kaufs von Wertpapieren und Finanzinstrumenten allgemein über das Internet. -Für deutsche Vertreiber von Aktien über das Internet unterliegt ein Angebot der Prospektpflicht nach dem Verkaufsprospekt-Gesetz, wenn Anleger in Deutschland mit dem Angebot zielgerichtet angesprochen oder vom Angebot nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist für die Überwachung zuständig.