Heiratsgeld, Abgabe Heiratsgeld (mandatory wedding gift) Wenn nicht anders definiert, eine frühere Abgabe bei der Heirat des Landesherrn, um die Hochzeitskosten zu decken. Siehe Frauengeld, Fräuleingeld, Hebegeld, Hochzeitsgeld.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen