BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Gutkapitalisiert (well capitalised)
Begriff aus dem Aufsichtsrecht der USA. -In Zusammenhang mit dem Gramm-Leach-Bliley-Gesetz (GLB Act) aus dem Jahre 2000 muss eine Bankholding (bank holding company, BHC) ein bestimmtes, im einzelnen sehr genau vorgeschriebenes Risikomanagement nachweisen. -Eine Auslandsbank gilt nach dem amerikanischen Aufsichtsrecht dann als gutkapitalisiert, wenn ihre Heimataufsicht bestimmte Vorgaben festgestellt hat. Siehe auch CAMELS, Community Reinvestment Act, Gutgeführt, Holding.