BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Geschäfte, bilaterale (bilateral procedure)
Bei der EZB ein Verfahren, bei dem diese nur mit einem oder wenigen Geschäftspartnern direkt Geschäfte abschliesst, also ohne Tenderverfahren zu nutzen. Hierzu gehören auch Operationen, die über die Börsen oder über Marktvermittler (Börsenmakler) durchgeführt werden. Siehe Geldmarkt-Operationen.