Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 schreibt in § 14 im einzelnen vor, inwieweit Firmen, die das Geschäft des Handels mit Edelmetallen betreiben, interne Vorkehrungen gegen Geldwäsche treffen müssen.
15.04.2008 - 00:20:39Edelmetallhändler (precious metals trader)
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 schreibt in § 14 im einzelnen vor, inwieweit Firmen, die das Geschäft des Handels mit Edelmetallen betreiben, interne Vorkehrungen gegen Geldwäsche treffen müssen.