BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bundesschatzanweisungen, Schätze

Bundesschatzanweisungen, Schätze (German federal Treasury notes)

In Deutschland vom Bund im vierteljährlichen Rhythmus (März, Juni, September, Dezember) begebene Wertpapiere mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Der Erwerb ist grundsätzlich jedermann möglich. Im Tenderverfahren sind jedoch Banken, die der Bietergruppe Bundesemissionen angehören, unmittelbar bietungsberechtigt. Bundesschatzanweisungen werden in den Handel an den deutschen Wertpapierbörsen eingeführt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen