BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Bundeskasse manchmal auch (in der Schweiz nur so) Tresorie (federal cash office)
In Deutschland dezentral bei der jeweiligen Oberfinanzdirektion angesiedelte Behörden; ihre Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Territorialprinzip. Zu den (in der Bundeshaushaltsordnung im einzelnen beschriebenen) Aufgaben einer Bundeskasse gehören neben den Zahlungsgeschäften für alle Bundesbehörden insbesondere die Buchführung über geleistete und angenommene Zahlungen und die Rechnungslegung nach Abschluss der Bücher für das abgelaufene Haushaltsjahr (§ 70 ff. BHO). Siehe Staat, Stellen, öffentliche, Subsidiaritätsprinzip.