Zeiterfassung, Gerichte

Zeiterfassung: Gerichte bestätigen Bußgelder für Unternehmen

02.02.2026 - 16:26:11

Verwaltungsgerichte bestätigen zunehmend Anordnungen und Geldstrafen gegen Unternehmen ohne systematische Zeiterfassung. Die Rechtslage ist klar, proaktives Handeln wird unumgänglich.

Die Schonfrist für deutsche Firmen ist vorbei. Verwaltungsgerichte bestätigen zunehmend Bußgelder gegen Unternehmen ohne systematische Arbeitszeiterfassung. Das erhöht den Druck auf Arbeitgeber massiv.

Viele Unternehmen warteten bisher auf eine klare Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes. Diese Haltung wird nun riskant. Gewerbeaufsichtsämter stützen sich auf geltendes Recht – und bekommen von den Gerichten Rückendeckung. Das passive Abwarten ist keine Strategie mehr.

EuGH-Urteil als Auslöser

Den Grundstein legte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im Mai 2019. Sein sogenanntes „Stechuhr-Urteil“ verpflichtet EU-Staaten, Arbeitgeber zur Einführung verlässlicher Zeiterfassungssysteme zu zwingen. Ziel ist der Schutz von Arbeitnehmern vor Überlastung.

Da Berlin die Vorgabe nicht umsetzte, schuf das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 Fakten. Es leitete aus dem Arbeitsschutzgesetz eine unmittelbare Pflicht zur Zeiterfassung ab. Die Rechtslage war damit klar – auch ohne neues Gesetz.

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Behörden gehen in die Offensive

In der Praxis sind die Ämter für Arbeitsschutz am Zug. Sie führen verstärkt Kontrollen durch. Fehlt ein System, können sie Unternehmen förmlich anweisen, eines einzuführen.

Ein wegweisendes Urteil fällte das Verwaltungsgericht Hamburg im August 2024. Es bestätigte, dass Behörden solche Anordnungen auch für Vertrauensarbeitszeit erlassen dürfen. Diese Entscheidung stärkt Aufsichtsämter in ganz Deutschland.

Bis zu 30.000 Euro Bußgeld drohen

Die Konsequenzen für Unternehmen sind konkret. Zunächst gibt es meist eine Anordnung mit Frist. Wird diese ignoriert, folgen Zwangs- oder Bußgelder.

Die Höhe kann je nach Verstoß und Unternehmensgröße variieren – potenziell bis zu 30.000 Euro. Die jüngsten Gerichtsentscheidungen machen klar: Das Risiko ist real und nicht mehr theoretisch.

Was bedeutet das für Vertrauensarbeitszeit?

Markiert dies das Ende flexibler Arbeitsmodelle? Nicht unbedingt. Die Rechtsprechung verlangt lediglich Nachweisbarkeit. Arbeitgeber können die Erfassung an Mitarbeiter delegieren.

Sie müssen jedoch ein System bereitstellen und dessen Nutzung sicherstellen. Die Lücke zwischen gelebter Praxis und Gesetz muss geschlossen werden. Transparente Dokumentation wird zur Pflicht.

Unternehmen müssen jetzt handeln

Die Politik diskutiert zwar weiter über ein neues Gesetz. Ein Referentenentwurf liegt vor. Doch Behörden und Gerichte schaffen Fakten.

Die Einführung eines objektiven Systems ist unumgänglich. Ob per Software, Stundenzettel oder klassischer Stechuhr, bleibt den Firmen überlassen. Angesichts der klaren Rechtslage ist proaktives Handeln der einzige Weg, um Bußgelder zu vermeiden.

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