Zeiterfassung, Firmen

Zeiterfassung: Deutsche Firmen zahlen bis zu 30.000 Euro Strafe

15.01.2026 - 13:46:12

Deutsche Firmen müssen Arbeitszeiten lückenlos dokumentieren, auch ohne neues Gesetz. Verstöße können zu Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro führen, wie aktuelle Gerichtsurteile zeigen.

Deutsche Unternehmen müssen ab sofort Arbeitszeiten lückenlos dokumentieren – auch ohne neues Gesetz. Die Gerichte verhängen bereits hohe Bußgelder.

Die lange umstrittene Pflicht zur digitalen Zeiterfassung ist für deutsche Unternehmen zur harten Realität geworden. Obwohl die gesetzliche Neuregelung weiter auf sich warten lässt, verschärfen Behörden und Gerichte die Kontrollen massiv. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können jetzt Bußgelder von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen. Das zeigt eine aktuelle Analyse von Branchendiensten.

Rechtsunsicherheit? Gerichte schaffen Fakten

Ein paradoxer Zustand bestimmt den Arbeitsalltag zu Beginn des Jahres 2026: Während der Gesetzgeber blockiert, sprechen die Gerichte klare Worte. Die Grundlage bildet ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2022. Es verpflichtet alle Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit „objektiv, verlässlich und zugänglich“ zu erfassen.

„Das Fehlen eines speziellen Zeiterfassungsgesetzes entbindet nicht von der Pflicht“, betonen Rechtsexperten. Die Gerichte haben den Gesetzgeber praktisch überholt. Die traditionelle Vertrauensarbeitszeit im alten Stil ist damit faktisch Geschichte. Jedes Unternehmen muss nachweisen, dass es Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen einhält.

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Hohe Bußgelder treffen besonders Risikobranchen

Die größte Sorge der Unternehmen sind die finanziellen Konsequenzen. Analysen des Magazins Markt und Mittelstand zeigen: Die Behörden ziehen die Schraube an. Bis zu 30.000 Euro Strafe drohen bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht.

„Die Dokumentation ist der Schlüssel zur Einhaltung von Mindestlohn und Arbeitszeitschutz“, erklärt Analyst Thorsten Giersch. Fehlen die Nachweise, erschwert das die Kontrollen massiv. Eine Schonfrist wegen der unklaren Gesetzeslage gibt es nicht mehr.

Besonders im Visier stehen Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes: Bau, Gastronomie und Logistik. Doch das BAG-Urteil gilt branchenübergreifend. Auch Bürobetriebe unterschätzen oft ihr Risiko.

Neue Regierung verspricht „unbürokratische“ Lösung

Eine Wendung brachte der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD nach der Bundestagswahl 2025. Die neue Ampel-Regierung will die elektronische Zeiterfassung „unbürokratisch“ umsetzen.

Im Fokus stehen Übergangsfristen und Erleichterungen für den Mittelstand. Doch Experten warnen: Auf diese politischen Ankündigungen zu warten, ist fahrlässig. Die Koalition bestätigt mit ihrem Vorhaben indirekt, dass die digitale Erfassung zum Standard wird. Handschriftliche Stundenzettel dürften damit bald der Vergangenheit angehören.

Vorbild Bahn: Kollektivverträge füllen Gesetzeslücke

Während die Politik diskutiert, handeln einige Branchen bereits. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) führte zum 1. Januar 2026 ein neues Arbeitszeitmodell ein.

Statt der Jahresarbeitszeit gilt jetzt eine vierteljährliche Abrechnung. Überstunden werden alle drei Monate ausgeglichen, ein neues „Dispositionskonto“ gibt Beschäftigten mehr Flexibilität. Dieser branchenspezifische Weg zeigt, wie Tarifverträge die gesetzliche Lücke füllen können – und zum Vorbild für andere Industrien werden.

Das müssen Unternehmen jetzt umsetzen

Die Zeit des Abwartens ist vorbei. HR- und Rechtsabteilungen raten zu sofortigen Maßnahmen:

  1. Objektive Systeme einführen: Die Zeiterfassung – ob Software, App oder Terminal – muss nachvollziehbare Daten liefern. Eigenangaben der Mitarbeiter sind nur bei Überprüfbarkeit zulässig.
  2. Kern Daten dokumentieren: Täglich müssen Arbeitsbeginn, -ende und Gesamtdauer erfasst werden. Pausenzeiten müssen erkennbar sein.
  3. Vertrauensarbeitszeit überprüfen: Das Modell ist weiter möglich, erfordert aber lückenlose Dokumentation. „Vertrauen“ darf nicht mit „keine Aufzeichnungen“ verwechselt werden.
  4. Auf Digitalisierung setzen: Die politische Richtung ist klar. Papierbasierte Lösungen werden für die meisten Betriebe nicht mehr lange genügen.

Für die deutsche Wirtschaft ist die Botschaft eindeutig: Die Kosten der Nicht-Umsetzung – durch Bußgelder und rechtliche Risiken – übersteigen den Aufwand für eine konforme Lösung bei Weitem. Der Ball liegt nun beim Bundesministerium für Arbeit. Kann es die versprochene „unbürokratische“ Lösung tatsächlich liefern, die Flexibilität und Kontrolle in Einklang bringt?

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