Wirtschaftsverbände, Aussetzung

Wirtschaftsverbände fordern Aussetzung des Lieferkettengesetzes

30.01.2026 - 03:10:12

Eine breite Wirtschaftsallianz kritisiert die geplante Novelle des Lieferkettengesetzes als unzureichend und fordert dessen vollständige Aussetzung bis zur EU-weiten Regelung, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

Eine breite Allianz aus 17 Spitzenverbänden erhöht den Druck auf die Ampel-Koalition. Sie fordert die vollständige Aussetzung des nationalen Lieferkettengesetzes, um den deutschen Mittelstand vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen.

Kosmetische Korrektur statt echter Entlastung

Hintergrund ist die erste Lesung einer geplanten Gesetzesnovelle im Bundestag Mitte Januar. Die Bundesregierung will mit ihr das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) entbürokratisieren. Kernpunkt: die Streichung der jährlichen Berichtspflicht.

Doch für die Wirtschaftsverbände, darunter der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren sie den Vorschlag als völlig unzureichend. Die umfassenden Sorgfalts- und Dokumentationspflichten entlang globaler Lieferketten blieben unangetastet. Eine spürbare Entlastung für den Mittelstand sei nicht in Sicht. Aus ihrer Sicht handelt es sich um eine rein kosmetische Korrektur.

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Deutscher Sonderweg als Standortnachteil

Der Hauptkritikpunkt ist der deutsche „Sonderweg“. Das seit 2024 geltende LkSG ist deutlich strenger als die künftige EU-weite Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).

Während hierzulande bereits Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern in der Pflicht sind, greift die EU-Richtlinie erst bei Großkonzernen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Tausende deutsche Mittelständler unterliegen also schon heute strengen Pflichten, während ihre europäischen Wettbewerber noch bis Juli 2027 Zeit haben.

„Dieser nationale Vorlauf führt zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen und Rechtsunsicherheit“, argumentieren die Verbände. Der deutsche Wirtschaftsstandort werde unnötig belastet.

Forderung: EU-Regelung 1:1 übernehmen

Angesichts der als unzureichend empfundenen Novelle spitzen die Verbände ihre Forderung zu: Sie verlangen die vollständige Aussetzung des LkSG, bis die EU-Richtlinie für alle gilt.

Parallel appellieren sie an die Bundesregierung, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten. Die CSDDD müsse zügig, bürokratiearm und vor allem eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden. Ein „Gold-Plating“, also eine nationale Verschärfung der EU-Vorgaben, müsse unbedingt vermieden werden.

Sollte eine komplette Aussetzung politisch nicht durchsetzbar sein, fordern sie als Minimalziel eine sofortige Anpassung der Schwellenwerte an die EU-Norm. Kein Unternehmen, das europaweit nicht erfasst wird, dürfe weiter nationalen Pflichten unterliegen.

Bürokratieabbau als zentrales Politikum

Die hitzige Debatte ist Teil der größeren Auseinandersetzung um den Bürokratieabbau in Deutschland. Das einst als Meilenstein für Menschenrechte gefeierte Gesetz wird von der Wirtschaft zunehmend als Symbol praxisferner Regulierung wahrgenommen.

Die Tatsache, dass Brüssel eine harmonisierte, aber weniger strenge Lösung gefunden hat, erhöht den Druck auf Berlin. Die EU-Richtlinie selbst war bereits ein hart erkämpfter Kompromiss mit reduziertem Anwendungsbereich. Vor diesem Hintergrund erscheint der deutsche Alleingang vielen Beobachtern nicht mehr zeitgemäß.

Wird die Politik dem Druck nachgeben?

Der Regierungsentwurf liegt nun zur weiteren Beratung in den Bundestagsausschüssen. Der geschlossene Widerstand der gesamten Wirtschaftsbranche wird die parlamentarischen Beratungen maßgeblich beeinflussen.

Die Frage ist: Hält die Ampel-Koalition an ihrem eng gefassten Änderungsplan fest? Oder beugt sie sich dem Druck und bringt weitergehende Entlastungen auf den Weg? Eine Anpassung an die EU-Norm oder sogar eine temporäre Aussetzung des Gesetzes sind nun realistische Optionen im politischen Ringen. Die Uhr tickt: Bis zum 26. Juli 2027 muss die EU-Richtlinie final umgesetzt sein.

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