Weihnachtsfeiern, Regeln

Weihnachtsfeiern 2025: Neue Regeln für Alkohol und Cannabis

28.11.2025 - 03:40:12

Versicherungsschutz endet mit offiziellem Feierende, Cannabis-Konsum wird zur neuen Herausforderung. Arbeitgeber müssen klare Regeln kommunizieren und Fürsorgepflichten beachten.

Die Weihnachtssaison 2025 bringt verschärfte Rechtslage für Arbeitgeber: Unfallversicherung endet früher als gedacht, und Cannabis kompliziert die Fürsorge-Pflicht.

Während die ersten Betriebsfeiern bereits dieses Wochenende starten, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am 20. November unmissverständlich klargestellt: Wer nach dem offiziellen Ende der Feier weitertrinkt, ist nicht mehr versichert. Parallel warnt die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) vor den rechtlichen Folgen alkoholbedingter Entgleisungen – und erstmals spielt auch Cannabis eine Rolle. Denn 2025 ist die erste Weihnachtssaison unter dem neuen Cannabisgesetz.

Versicherungsschutz endet mit dem letzten Glas Sekt

Die DGUV zieht eine klare Grenze: Unfallversicherungsschutz besteht nur während der offiziellen, vom Arbeitgeber sanktionierten Feier. Sobald die Veranstaltung offiziell beendet ist und Mitarbeiter in kleinen Gruppen weiter feiern, greift die gesetzliche Absicherung nicht mehr.

„Setzen Beschäftigte die Feier in kleiner Runde fort, sind sie nicht mehr gesetzlich unfallversichert”, heißt es in der Pressemitteilung vom 20. November. Für Personalabteilungen bedeutet das: Der Zeitpunkt des offiziellen Endes muss klar kommuniziert werden – am besten durch eine deutliche Ansage der Geschäftsführung.

Besonders brisant: Alkoholkonsum allein hebt den Versicherungsschutz nicht auf. Erst wenn extreme Trunkenheit die alleinige Unfallursache darstellt, können Leistungen verweigert werden. Diese Grauzone birgt Haftungsrisiken für beide Seiten.

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Glühwein schützt nicht vor Kündigung

Die DHZ machte am 26. November deutlich: Festliche Stimmung entbindet nicht von professionellem Verhalten. Sexuelle Belästigung, Beleidigungen oder gar körperliche Übergriffe können auch außerhalb der regulären Arbeitszeit zur fristlosen Kündigung führen – selbst wenn sie auf der Weihnachtsfeier geschehen.

Arbeitsgerichte zeigen sich zunehmend unnachgiebig gegenüber der „Blackout-Verteidigung”. Wer sich zu stark betrinkt, trägt die Verantwortung für sein Handeln. Die Grenze zwischen geselligem Beisammensein und arbeitsrechtlichem Fehlverhalten verläuft dabei messerscharf.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Verhaltensregeln sollten bereits in der Einladung klar formuliert werden. Die Fürsorgepflicht verlangt zudem, sichtbar betrunkene Mitarbeiter aktiv am Autofahren zu hindern.

Cannabis: Die neue Unbekannte

Erstmals müssen sich Unternehmen 2025 auch mit Cannabis auf Betriebsfeiern auseinandersetzen. Während Alkohol traditionell zum Anstoßen gehört, bleibt der Konsum von Cannabis auf Firmengelände aufgrund strenger Arbeitssicherheitsvorschriften verboten.

Anders als bei Alkohol lässt sich die Dauer der psychoaktiven Wirkung von Cannabis schwer kalkulieren – ein unkalkulierbares Risiko für die Arbeitssicherheit. Experten raten zu expliziten Verboten in den Einladungen und einer klaren „Null-Toleranz-Politik” für Cannabis bei allen betrieblichen Veranstaltungen.

Die DGUV-Grundsätze sind eindeutig: Beschäftigte dürfen sich und andere nicht gefährden. Das gilt für Alkohol wie für Cannabis gleichermaßen.

Checkliste für Personalabteilungen

Vier konkrete Maßnahmen sollten HR-Verantwortliche jetzt umsetzen:

Offizielles Ende definieren: Geschäftsführung kündigt laut an, wann die Feier offiziell endet – danach endet auch der Versicherungsschutz.

Heimfahrt organisieren: Taxi-Gutscheine oder Shuttle-Service verhindern Alkoholfahrten und „Wegeunfälle” auf dem Nachhauseweg.

Ansprechpartner benennen: Nüchterne Führungskräfte sollten als Interventionspersonen bereitstehen, um im Notfall einzugreifen.

Klare Kommunikation: Ein Memo vor der Feier erinnert daran, dass professionelle Standards auch beim Glühwein gelten.

Was kommt noch?

Während der Dezember mit weiteren Feiern anrollt, dürfte die Rechtsprechung zur Grenze zwischen „Freizeit” und „Dienst” zunehmen. Die DGUV-Klarstellungen bieten zwar einen soliden Rahmen, doch die Durchsetzung liegt bei den Arbeitgebern.

Mit der Doppelbelastung aus traditionellem Alkoholkonsum und dem neuen Cannabis-Status wird die Weihnachtssaison 2025 zum Stresstest für viele Compliance-Richtlinien. Wer jetzt vorbeugt, erspart sich später juristische Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht.

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