Weihnachtsfeier-Regeln und Klimawandel: Neue Pflichten für Arbeitgeber
22.11.2025 - 08:10:12
Eine Woche im November verändert den deutschen Arbeitsschutz: Zwischen dem 17. und 20. November veröffentlichten Behörden und Versicherungsträger drei wegweisende Dokumente, die Sicherheitsunterweisungen grundlegend neu definieren. Von Haftungsfragen bei Betriebsfeiern über die digitale Revolution bis zu klimabedingten Gefahren – was Unternehmen jetzt wissen müssen.
Berlin/Dortmund – Kurz vor dem Jahreswechsel stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) klar: Nicht jede Weihnachtsfeier ist automatisch versichert. Am Donnerstag, den 20. November, veröffentlichte die DGUV präzise Kriterien, wann ein Betriebsfest tatsächlich unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Gleichzeitig drängten die Sozialversicherungsträger auf umfassende Digitalisierung, während die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Klimarisiken als neue Pflichtbestandteile von Sicherheitsunterweisungen definierte.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Die Zeit statischer Sicherheitsbelehrungen ist vorbei. Gefragt sind dynamische, situationsbezogene Compliance-Strategien.
Die hybride Arbeitswelt hat die Grenzen des „Betrieblichen” verwischt. Deshalb konkretisierte die DGUV am 20. November, unter welchen Voraussetzungen Unfälle auf Firmenfeiern versichert bleiben – inklusive der direkten Hin- und Rückwege.
Vier strikte Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Offizielle Organisation: Die Geschäftsführung muss das Event ausdrücklich veranstalten oder genehmigen.
- Teambildung als Zweck: Das primäre Ziel muss die Stärkung des Betriebsklimas sein.
- Führungspräsenz: Der Arbeitgeber oder ein Beauftragter muss persönlich anwesend sein.
- Inklusive Einladung: Alle Beschäftigten oder zumindest eine gesamte Organisationseinheit (etwa eine Abteilung) müssen Zugang haben – keine exklusiven Zirkel.
„Spontane Kollegentreffen ohne Kenntnis der Unternehmensleitung zählen nicht als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung”, stellte die DGUV unmissverständlich fest. Diese Abgrenzung ist entscheidend für Sicherheitsbeauftragte, die Jahresendbriefings durchführen: Viele Beschäftigte gehen fälschlicherweise davon aus, dass jedes arbeitsbezogene Beisammensein automatisch versichert ist.
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Digitalisierung als Pflichtprogramm
Bereits am Montag, den 17. November, hatten DGUV, Deutsche Rentenversicherung (DRV) und GKV-Spitzenverband ein gemeinsames „Digital-Positionspapier” veröffentlicht. Das strategische Dokument markiert das Ende der Papierära im Arbeitsschutz.
Im Fokus steht das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV), das Verwaltungsprozesse radikal verschlanken soll. Für Sicherheitsunterweisungen bedeutet das: Künftig sind nicht nur digitale Dokumentationen gefordert, sondern datengetriebene, KI-gestützte Formate.
Dr. Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer der DGUV, formulierte es am Montag so: Digitalisierung sei „gelebte Prävention”. Das Positionspapier argumentiert, dass KI-basierte Analysen von Unfalldaten Risiken früher identifizieren können. Generische „One-Size-Fits-All”-Präsentationen weichen damit risikobasierten Modulen, zugeschnitten auf betriebsspezifische Gefährdungen.
Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass klassische Unterschriftenlisten durch verifizierbare digitale Systeme ersetzt werden – inklusive Interoperabilitäts- und Datensicherheitsanforderungen.
Klimawandel wird Unterweisungspflicht
Die dritte große Ankündigung erfolgte ebenfalls am 20. November: Die BAuA kündigte einen internationalen Dialog zum Thema „Klimawandel und Arbeitssicherheit” für Dezember an. Die Botschaft dahinter: Umweltgefahren sind keine Zukunftsrisiken mehr, sondern unmittelbare Arbeitsplatzgefahren.
„Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitswelt sind heute bereits spürbar”, heißt es in der BAuA-Mitteilung. Hitzestress, erhöhte UV-Strahlung und neue Infektionsvektoren (etwa Zecken in bislang unüblichen Regionen) müssen künftig fester Bestandteil von Sicherheitsunterweisungen sein.
Das bedeutet konkret: Arbeitgeber müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen um Klimaresilienz erweitern. Beschäftigte sind zu unterweisen über:
- Früherkennung von Hitzeerschöpfung
- Korrekten UV-Schutz bei Außenarbeit
- Biologische Gefahren durch vormals untypische Krankheitsüberträger
Wer diese Faktoren ignoriert, riskiert ab 2026 Nicht-Compliance.
Was jetzt zu tun ist
Die Konvergenz dieser drei Ankündigungen innerhalb einer Woche zeigt: Der deutsche Arbeitsschutzrahmen reift. Die DGUV-Weihnachtsfeier-Leitlinien sind mehr als festliche Erinnerungen – sie ziehen notwendige Grenzen in einer dezentralisierten Arbeitswelt. Das Digital-Positionspapier läutet das Ende der Papier-Compliance ein. Und die BAuA-Intervention zum Klimawandel dürfte die folgenreichste Langfristverschiebung sein.
Handlungsempfehlungen für Dezember:
- Dezember-Briefings aktualisieren: Die DGUV-Kriterien für Betriebsfeiern in laufende Sicherheitsgespräche integrieren, um falsche Erwartungen zu vermeiden.
- Digitale Bereitschaft prüfen: Dokumentationssysteme gegen die Standards des 17.-November-Papiers abgleichen und digitale Workflows vorbereiten.
- Hitze-/UV-Module entwickeln: Entwürfe für Sicherheitsunterweisungen Frühjahr/Sommer 2026 erstellen, die BAuA-Klimarisiken adressieren.
Die Botschaft dieser Regulierungswoche ist eindeutig: Sicherheitsunterweisungen sind keine statische Pflichtübung mehr, sondern lebendiger Bestandteil der Unternehmensstrategie – anpassungsfähig an saisonale, technologische und ökologische Veränderungen. Der BAuA-Dialog im Dezember wird voraussichtlich weitere konkrete Empfehlungen liefern, die 2026 in Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einfließen.
Wer jetzt nicht handelt, steht Anfang 2026 vor einem Compliance-Rückstand, der sich kaum noch aufholen lässt.
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