Verdi, Warnstreiks

Ver.di ruft zu bundesweiten Warnstreiks an Unikliniken auf

23.01.2026 - 02:15:12

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kündigt flächendeckende Arbeitsniederlegungen an Unikliniken an. Der Tarifkonflikt um höhere Löhne und Zuschläge eskaliert nach gescheiterten Verhandlungen.

Ein neuer Tarifkonflikt droht das deutsche Gesundheitswesen zu lähmen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat für kommenden Dienstag bundesweite Warnstreiks an Universitätskliniken angekündigt. Damit verschärft sich der ohnehin festgefahrene Tarifstreit für die rund 1,1 Millionen Landesbeschäftigten dramatisch.

Eskalation nach gescheiterten Verhandlungen

Ver.di rief am Donnerstag, 22. Januar 2026, zu flächendeckenden Arbeitsniederlegungen im Gesundheitsbereich auf. Betroffen sind Beschäftigte an 22 Universitätskliniken in ganz Deutschland. Die Streiks beginnen am Dienstag, 27. Januar, und sollen an den meisten Standorten bis Mittwoch andauern. Notdienste bleiben nach Gewerkschaftsangaben gewährleistet.

Der Schritt folgt auf die zweite Verhandlungsrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), die ohne konkretes Angebot endete. „Die Arbeitgeberseite hat keine Verhandlungsbasis geschaffen“, kritisiert ver.di. Die Gewerkschaft fordert sieben Prozent mehr Lohn, mindestens jedoch 300 Euro monatlich. Auszubildende sollen 200 Euro zusätzlich erhalten.

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Zwei-Klassen-Gesellschaft im öffentlichen Dienst?

Besonders brisant: Die Forderungen zielen auf eine Angleichung an den Bundes- und Kommunaltarif (TVöD). Ver.di verlangt, dass Zuschläge für Nacht- und Schichtarbeit auf TVöD-Niveau steigen. Bisher erhalten Landesbeschäftigte hier deutlich weniger.

„Das erzeugt enormen Unmut“, erklärt eine Gewerkschaftssprecherin. „Mitarbeiter an Unikliniken fühlen sich wie Beschäftigte zweiter Klasse gegenüber Kollegen in kommunalen Krankenhäusern.“ Die TdL lehnt die Forderungen bislang als nicht finanzierbar ab.

TVöD-Beschäftigte profitieren bereits

Die Kluft wird durch bereits beschlossene Erhöhungen für andere Beschäftigtengruppen noch vertieft. Für Bundes- und Kommunalangestellte steigen die Gehälter zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent. Zusammen mit einer Erhöhung von April 2025 ergibt sich insgesamt ein Plus von etwa fünf Prozent.

Zudem steigt die Jahressonderzahlung deutlich: Bundesbeschäftigte erhalten bis zu 95 Prozent eines Monatsgehalts, kommunale Angestellte in Krankenhäusern bis zu 90 Prozent. Diese Unterschiede zeigen die unterschiedliche Verhandlungsmacht innerhalb des öffentlichen Dienstes.

Rechtliche Rahmenbedingungen verschärfen Druck

Im Hintergrund wirken jüngste Gerichtsurteile, die die Position der Beschäftigten stärken. Das Bundesarbeitsgericht entschied Ende 2025, dass Teilzeitkräfte Überstundenzuschläge ab der ersten Stunde erhalten müssen. Die bisherige Praxis, erst bei Erreichen der Vollzeitstundenzahl zu zahlen, stellt eine geschlechtsbezogene Diskriminierung dar.

Ebenfalls bedeutsam: Ein Urteil zur Entgelttransparenz (8 AZR 300/24). Seitdem muss der Arbeitgeber nachweisen, dass Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sachlich begründet sind, sobald ein Verdacht vorliegt. Diese Rechtslage zwingt Arbeitgeber zu transparenten Gehaltsstrukturen.

Kommt die dritte Verhandlungsrunde unter Streikdruck?

Die Warnstreiks sind taktisch platziert. Sie sollen Druck vor der dritten Verhandlungsrunde am 13. Februar 2026 aufbauen. Sollte auch diese scheitern, droht eine weitere Eskalation.

„Die Geduld der Beschäftigten ist am Ende“, warnt ver.di. Die Gewerkschaft macht deutlich, dass sie notfalls zu unbefristeten Streiks übergehen wird. Die kommenden Wochen entscheiden, ob es zu einem Kompromiss kommt oder ob der Arbeitskampf das deutsche Gesundheitswesen nachhaltig beeinträchtigt.

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