Umweltbundesamt, Regeln

Umweltbundesamt verschärft Regeln für 14 Gefahrstoffe

12.01.2026 - 15:31:12

Das Umweltbundesamt hat die Einstufung von 14 Chemikalien verschärft. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Gefahrstoffverzeichnisse und Schutzmaßnahmen umgehend anzupassen.

Das Umweltbundesamt hat die Gefahreneinstufung von 14 Chemikalien angepasst. Für tausende Betriebe bedeutet das: Sie müssen ihre Sicherheitsvorkehrungen dringend überprüfen.

Die neuen Wassergefährdungsklassen (WGK) wurden am 5. Januar im Bundesanzeiger bekannt gegeben und sind sofort rechtsverbindlich. Betroffen sind alle Unternehmen, die mit den eingestuften Stoffen oder Stoffgruppen umgehen – von der Lagerung bis zum Umschlag. Die Änderung der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) unterstreicht den dynamischen Charakter der Umweltregulierung.

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Was sich für Betriebe konkret ändert

Die zentrale Folge für die Industrie ist eine verpflichtende Überprüfung der betrieblichen Gefahrstoffverzeichnisse. Ein Stoff, der bisher als weniger gefährlich galt, kann nun in eine höhere Wassergefährdungsklasse eingestuft sein. Das hat direkte Auswirkungen auf die Sicherheitsanforderungen.

Mögliche Konsequenzen sind:
* Verschärfte bauliche Vorgaben für Auffangwannen oder Lagerräume
* Erweiterte Überwachungs- und Meldepflichten
* Anpassung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen

Wer die neuen Klassifizierungen ignoriert, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern im Ernstfall auch erhebliche Umweltschäden. Die Einstufungen basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Bewertungen der ökotoxikologischen Eigenschaften der Stoffe.

So bleiben Unternehmen auf dem aktuellen Stand

Die behördlichen Einstufungen sind für alle zugänglich. Das Umweltbundesamt pflegt die Datenbank “Rigoletto”, in der alle eingestuften Stoffe recherchiert werden können. Die konkreten Details zu den 14 betroffenen Positionen finden sich in den entsprechenden Allgemeinverfügungen im Bundesanzeiger.

Für betroffene Betriebe ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend:
1. Prüfung: Enthalten die eigenen Prozesse einen der neu eingestuften Stoffe?
2. Aktualisierung: Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen müssen der neuen WGK entsprechen.
3. Anpassung: Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sind gegebenenfalls zu verschärfen.

Die AwSV löste 2017 die länderspezifischen Verordnungen ab und schuf bundeseinheitliche Standards. Die regelmäßigen Updates sollen sicherstellen, dass neue Erkenntnisse und Stoffe im Regelwerk berücksichtigt werden. Für die Industrie bleibt Gefahrstoff-Compliance damit ein fortlaufender Prozess – wer proaktiv handelt, vermeidet böse Überraschungen.

@ boerse-global.de