TSE-Ablauf, Händler

TSE-Ablauf stürzt deutsche Händler in Compliance-Krise

10.01.2026 - 14:13:12

Seit Jahresbeginn sind frühe Kassensicherheitsmodule ungültig. Unternehmen riskieren Bußgelder bis 25.000 Euro und müssen die Hardware umgehend austauschen.

Tausende deutsche Unternehmen riskieren ab sofort saftige Strafen, weil ihre Kassensicherheitsmodule ungültig sind. Die erste Generation zertifizierter TSE-Hardware hat mit dem Jahreswechsel ihre fünfjährige Gültigkeit verloren – für viele Betriebe völlig überraschend.

Steuerfalle schnappt zu: Die stille Ablauf-Falle

Die Lage ist brisant: Seit dem 1. Januar 2026 sind die Sicherheitszertifikate der frühen TSE-Geräte ungültig. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die die Technologie bereits 2020 zur Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) installiert haben. Das Fatale: Die Frist läuft nicht ab Kaufdatum, sondern ab Herstellung. Viele Händler ahnen nichts von der tickenden Steuerfalle in ihrer Kasse.

„Die Schonfristen sind vorbei“, warnt der Tenor aktueller Handwerkskammer-Mitteilungen. Wer jetzt mit abgelaufener Hardware weiterkassiert, handelt rechtswidrig. Das Finanzamt kann Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängen. Bei unangekündigten Kassen-Nachschauen fällt der Verstoß sofort auf – die digitale Signatur auf dem Bon ist dann ungültig.

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Hardware-Check wird zur Überlebensfrage

Anders als Cloud-Lösungen lassen sich physische TSE-Module nicht einfach per Update erneuern. USB-Sticks, SD- oder MicroSD-Karten müssen ausgetauscht werden. Ein simpler Blick auf den Tagesabschlussbon (Z-Bon) oder in die Kassensoftware verrät den Status.

Die aktuelle Krise beschleunigt nun den Trend zu Cloud-TSE. Diese vermeiden den Hardware-Engpass, denn ihre Zertifikate lassen sich serverseitig verlängern. Für den traditionellen Mittelstand mit fest verbauten Lösungen bedeutet das jedoch: umgehender Austausch. Hersteller wie Swissbit, Epson oder Diebold Nixdorf erwarten eine Flut von Bestellungen.

Politisches Tauwetter bringt keine Rettung

Aktuelle Steuerreform-Debatten ändern nichts an der akuten Notlage. Zwar berichtete das Fachportal Haufe am 9. Januar von neuem Koalitionsstreit über die „Steueränderungen 2026“. Die Pflicht zur funktionierenden TSE bleibt davon jedoch unberührt.

Besonders betroffen sind seit Jahresbeginn auch Taxi- und Mietwagenunternehmen. Für sie entfielen zum 1. Januar alle Übergangsfristen – die TSE-Pflicht für Taxameter gilt nun uneingeschränkt.

Was Betriebe jetzt tun müssen

Steuerberater empfehlen ein dreistufiges Vorgehen: Sofort den TSE-Status prüfen, bei Ablauf umgehend Ersatz bestellen und den Vorgang dokumentieren. Bis zum 31. Januar, dem Stichtag für die monatliche Abschlussmeldung, sollte die Lösung stehen.

Ein Nachweis über die bestellte Ersatzhardware kann bei einer Prüfung strafmildernd wirken – rechtssicher ist aber nur eine gültige TSE. Noch hat das Bundesfinanzministerium keine Fristverlängerung bekannt gegeben. Die Zeit drängt.

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