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TRGS 619: Neue Regeln für krebserregende Dämmstoffe treten in Kraft

02.01.2026 - 07:45:12

Die aktualisierte Gefahrstoffregel TRGS 619 verpflichtet Betriebe zu einer strengen Prüfung, warum sie krebserregende Aluminiumsilikatwolle nicht durch sichere Alternativen ersetzen können.

Deutsche Unternehmen müssen ab sofort den Einsatz gefährlicher Hochtemperaturdämmstoffe strenger rechtfertigen. Die aktualisierte Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 619 schreibt eine verschärfte Substitutionsprüfung vor. Sie ist Teil einer Reihe neuer Arbeitsschutzvorschriften für 2026.

Hintergrund ist die Einstufung von Aluminiumsilikatwolle (ASW) als krebserregend. Die Neufassung der TRGS 619, beschlossen vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) Ende 2025, zielt darauf ab, diese durch sicherere Alternativen zu ersetzen. Betroffen sind vor allem Betriebe aus dem Anlagenbau, der Automobilindustrie und der Heiztechnik.

Strengere Prüfung: Warum alte Ausreden nicht mehr gelten

Der Kern der neuen Regel ist eine verschärfte Substitutionsprüfung. Unternehmen müssen in ihrer Gefährdungsbeurteilung nun detailliert nachweisen, warum sie nicht auf unbedenklichere Materialien umsteigen können. Als Alternativen gelten vor allem Alkali-Erd-Silikatwollen (AES) und Polykristalline Wollen (PCW).

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„Der Stand der Technik hat sich weiterentwickelt“, erklärt eine Sprecherin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Moderne Ersatzstoffe erreichten heute vergleichbare thermische und mechanische Eigenschaften wie die krebserregenden ASW-Fasern. Frühere technische Hürden für einen Wechsel seien damit weitgehend gefallen.

Wer dennoch an der alten Dämmwolle festhält, trägt eine hohe Beweislast. Einfach mit „zu teuer“ oder „war schon immer so“ argumentieren, reicht nicht mehr aus. Die Unternehmen müssen konkret darlegen, warum die Alternativen für ihren spezifischen Anwendungsfall technisch ungeeignet sind – und das über den gesamten Lebenszyklus der Isolierung hinweg.

Praktische Folgen für Industrie und Handwerk

Für viele Betriebe bedeutet das mehr als nur zusätzliche Bürokratie. Sie stehen vor operativen Herausforderungen: Materiallisten müssen überprüft, Lieferanten befragt und möglicherweise ganze Arbeitsprozesse angepasst werden. Besonders im Bereich Industrieöfen und Brandschutz ist der Handlungsdruck hoch.

Die Bauwirtschaft berichtet bereits von ersten Umsetzungsschwierigkeiten. Die neue TRGS 619 trifft sie parallel zu verschärften Meldevorschriften für Asbest – ein klares Signal für ein insgesamt strengeres Regulierungsumfeld im Umgang mit Faserstäuben.

Experten raten betroffenen Firmen zu einem dreistufigen Vorgehen:
1. Bestandsaufnahme: In welchen Prozessen und Anlagen wird aktuell noch ASW eingesetzt?
2. Marktrecherche: Welche AES- oder PCW-Produkte der neuesten Generation erfüllen die spezifischen Temperaturanforderungen (oft über 1000°C)?
3. Lückenlose Dokumentation: Falls ein Wechsel nicht möglich ist, müssen die technischen Gründe detailliert und nachvollziehbar festgehalten werden.

Mehr Kontrollen und der Blick nach vorne

Die Berufsgenossenschaften und die BAuA werden die Einhaltung der neuen Standards voraussichtlich verstärkt kontrollieren. Analysten sehen in der Regel daher weniger eine lästige Pflicht, sondern eine Chance. Sie biete den Anreiz, veraltete Isoliersysteme zu modernisieren und so den Gesundheitsschutz der Beschäftigten nachhaltig zu verbessern.

Die größten praktischen Herausforderungen im ersten Quartal 2026 werden wohl die Nachrüstung bestehender Anlagen und die fachgerechte Entsorgung des alten ASW-Materials sein. Beides ist ein zentraler Bestandteil des aktualisierten Sicherheitskonzepts. Die Botschaft der Politik ist klar: Wo Innovation sichere Alternativen bietet, hat der Einsatz krebserregender Stoffe keine Zukunft mehr.

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