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TRGS 520: Neue Regeln für Gefahrgut-Sammelstellen ab 2026

02.01.2026 - 11:43:12

Verschärfte Qualifikations- und Transportregeln für Sammelstellen gefährlicher Abfälle sind in Kraft. Ein neuer Standard ermöglicht Quereinsteigern den Weg zur Fachkunde, während Transportvorschriften angepasst wurden.

Ab sofort gelten verschärfte Qualifikations- und Transportregeln für Sammelstellen gefährlicher Abfälle. Die aktualisierte TRGS 520 eröffnet Quereinsteigern einen standardisierten Weg zur „fachkundigen Person“. Parallel dazu sind seit dem 1. Januar 2026 Änderungen der Gefahrgutverordnung (GGVSEB) in Kraft, die den Transport neu regeln. Für Betreiber bedeutet das: Sofortiger Handlungsbedarf.

Fachkundige Person: Der neue Standard für Quereinsteiger

Die größte Neuerung betrifft die Personalfrage. Um dem akuten Fachkräftemangel in der Entsorgungswirtschaft zu begegnen, hat der Gesetzgeber die Qualifikationsanforderungen neu definiert. Statt der bisherigen „Fachkraft“ tritt nun die „fachkundige Person“ – ein Begriff, der gezielt den Seiteneinstieg ermöglicht.

Anders als früher, wo oft eine chemisch-technische Ausbildung Voraussetzung war, können sich nun auch Personen ohne spezifischen Chemie-Hintergrund qualifizieren. Der Preis dafür ist eine intensivierte Ausbildung: Der Grundkurs dauert nun vier statt drei Tage und wurde inhaltlich deutlich erweitert.

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Die Lehrpläne für 2026, wie sie von Industrie- und Handelskammern (IHK) veröffentlicht wurden, legen neuen Fokus auf:
* Lithium-Batterien: Spezielle Module zum Umgang mit den brandgefährlichen Energieträgern.
* Notfallmanagement: Verbesserte Protokolle für Leckagen und beschädigte Gefahrgüter.
* Rechtliche Schnittstellen: Aktualisierte Schulungen zum Zusammenspiel von Abfallrecht (KrWG) und Gefahrgutrecht (ADR/GGVSEB).

Für viele kommunale und private Entsorger, die unter den alten, restriktiven Regeln personell an ihre Grenzen kamen, ist diese Öffnung ein entscheidender Schritt.

GGVSEB: Verscharfte Transportvorschriften seit Jahresbeginn

Während die TRGS 520 den Betrieb der Sammelstelle regelt, kontrolliert die GGVSEB den Weitertransport der gesammelten Gefahrstoffe. Die seit dem 1. Januar 2026 gültigen Änderungen der Verordnung und der dazugehörigen GGKostV bringen konkrete Pflichten für die Praxis.

Die Neuregelungen, die nationale Vorschriften an internationale ADR-Standards angleichen, betreffen vor allem die Versandvorbereitung. Wesentliche Updates sind:
* Dokumentation: Überarbeitete Anforderungen an die Begleitpapiere für bestimmte Abfallgruppen.
* Verpackung: Strengere Vorgaben für die Verpackung „kritischer“ Stoffströme wie beschädigter Lithium-Ionen-Akkus.
* Verantwortlichkeiten: Klarere Haftungsdefinitionen für die Rollen des „Packers“ und „Loaders“, die oft beim Personal der Sammelstellen liegen.

Betreiber sollten ihre internen Arbeitsanweisungen (SOPs) umgehend überprüfen. Nur so ist sichergestellt, dass die an Logistikpartner übergebenen Abfälle den neuen Regeln entsprechen. Bei Nichteinhaltung drohen jetzt zurückgewiesene Sendungen und Bußgelder nach der novellierten Kostenverordnung.

Fortbildung: Der Erhalt der Fachkunde ist Pflicht

Für bereits qualifiziertes Personal markiert der Jahreswechsel den Start in den Fortbildungszyklus 2026. Die TRGS 520 schreibt vor, dass die Fachkunde durch regelmäßige Schulungen aufrechterhalten werden muss. Die aktuellen Auffrischungskurse wurden um die GGVSEB-Änderungen und praktische Erkenntnisse seit der TRGS-Überarbeitung Ende 2024 erweitert.

Sicherheitsexperten warnen: Der Bestandsschutz für alte Qualifikationen ist an aktive Weiterbildung geknüpft. Mitarbeiter, die ihren Status noch im alten 3-Tage-Modell erworben haben, müssen die aktualisierten Seminare besuchen, um Wissenslücken zu Batteriethemen und neuer Rechtsterminologie zu schließen. Wer die anerkannte Fortbildung nicht im vorgeschriebenen Turnus (je nach Landesauslegung jährlich oder alle zwei Jahre) absolviert, riskiert den Verlust des Fachkunde-Status.

Branchenreaktion: Klarheit ja, Herausforderung bleibt

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und private Entsorger begrüßen die klaren Vorgaben der neuen Standards. Der geregelte Quereinstieg über einen anspruchsvollen 4-Tage-Kurs soll helfen, die Personaldecke an Wertstoffhöfen und mobilen Sammlungen zu stabilisieren.

Doch der komplexere Lehrplan erfordert mehr von den Teilnehmern. „Der Quereinstieg ist kein Abkürzung“, betont ein Sicherheitstrainer einer technischen Akademie. „Es ist ein spezialisierter Qualifizierungsweg, der hohe Einsatzbereitschaft verlangt, um die sicherheitskritischen Aspekte zu beherrschen.“

Der nächste regulatorische Schritt steht bereits fest: Weitere Anpassungen der TRGS 900 zu Arbeitsplatzgrenzwerten werden ab dem 1. Juli 2026 voll wirksam und die Sicherheitsmaßnahmen an Sammelstellen weiter beeinflussen. Die aktuelle Priorität für alle Betriebsleiter lautet jedoch, ihre Teams für den Schulungszyklus 2026 anzumelden und den Transportbetrieb sofort GGVSEB-konform zu gestalten.

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