TRGS 410: Neue Regeln für Gefahrstoff-Dokumentation treten in Kraft
29.12.2025 - 14:31:12Die finale TRGS 410 schafft Rechtssicherheit für die Dokumentation fortpflanzungsgefährdender Stoffe. Unternehmen müssen Expositionsverzeichnisse führen und sich auf Kontrollen ab 2026 einstellen.
Deutsche Unternehmen müssen ab sofort die Belastung durch fortpflanzungsgefährdende Stoffe detailliert erfassen. Die finale Fassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe 410 (TRGS 410) schafft die erwartete Rechtssicherheit. Sie trifft auf einen ohnehin schon vollen Terminkalender der Compliance-Verantwortlichen.
Doppelte Belastung zum Jahreswechsel
Die Klarstellung für das Expositionsverzeichnis kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Seit dem 21. Dezember gilt auch die verschärfte EU-Asbest-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Für viele Betriebe, besonders im Handwerk, bedeutet das eine doppelte bürokratische Last. Branchenverbände wie der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hatten diesen parallelen Aufwand bereits früh kritisiert.
Die nun veröffentlichte TRGS 410 legt endgültig fest, wie Unternehmen die Exposition gegenüber sogenannten reprotoxischen Stoffen der Kategorien 1A und 1B dokumentieren müssen. Diese Pflicht bestand zwar seit der Gefahrstoffverordnung-Novelle 2024, die konkreten Vorgaben fehlten jedoch. Jetzt ist klar: Für jede betroffene Tätigkeit müssen Art, Höhe, Dauer und Häufigkeit der Belastung pro Mitarbeiter erfasst werden.
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Fünf-Jahres-Frist entlastet Archive
Ein zentraler Unterschied zu anderen Gefahrstoffen betrifft die Aufbewahrungsdauer. Während Nachweise für krebserzeugende Stoffe 40 Jahre archiviert werden müssen, gilt für reprotoxische Stoffe eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren nach Ende der Exposition.
Diese kürzere Frist spiegelt die andere toxikologische Natur der Stoffe wider. Sie gefährden primär die Fruchtbarkeit und ungeborenes Leben, verursachen aber keine Erkrankungen mit jahrzehntelanger Latenzzeit. Für die betriebliche Praxis bedeutet das eine spürbare Entlastung bei den Archivierungspflichten.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) bereits angepasst. Unternehmen können ihre Dokumentationspflichten damit digital erfüllen und übertragen.
Klare Vorgaben für die Praxis
Die aktualisierte TRGS 410 beendet die Unsicherheit der letzten Monate. Sie stellt zwei Kernpunkte eindeutig klar:
- Zeigt die Gefährdungsbeurteilung ein Risiko durch reprotoxische Stoffe, ist ein Expositionsverzeichnis zwingend erforderlich.
- Wird kein Verzeichnis geführt, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung eine schlüssige Begründung dafür liefern.
Zudem ist das bewährte Ampel-Modell nun auch für den Umgang mit diesen Stoffen vollumfänglich anzuwenden. Abhängig vom ermittelten Risikolevel (grün, gelb, rot) sind spezifische Schutzmaßnahmen festzulegen.
2026 wird zum Jahr der Kontrollen
Mit den klaren technischen Regeln tritt nun die Phase der Umsetzung und Überprüfung ein. Sicherheitsexperten raten Betrieben dringend, ihre Gefahrstoffverzeichnisse noch vor Jahresende zu prüfen. Alle Stoffe der Kategorien 1A und 1B müssen für das Expositionsverzeichnis gekennzeichnet werden.
Die ersten behördlichen Kontrollen, die diesen neuen Pflichtkatalog im Fokus haben, werden für das erste Quartal 2026 erwartet. Unternehmen, die in der Übergangsphase mit der Einrichtung ihrer Dokumentationssysteme gezögert haben, sollten jetzt handeln. Die digitale ZED-Plattform bietet sich für einen schnellen Einstieg in die Compliance an.
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