Strompauschale adé: Neue Regeln fürs Dienstwagen-Laden
28.12.2025 - 05:00:12Ab 2026 müssen Unternehmen den Ladestrom für Elektro-Dienstwagen exakt abrechnen. Die bisherige Pauschale fällt weg – das bedeutet mehr Bürokratie für Firmen und Fuhrparkmanager.
Berlin – Die Steuererleichterung für das Laden von Elektro-Dienstwagen zu Hause wird ab Neujahr deutlich komplizierter. Mit dem Jahreswechsel läuft die vereinfachte Pauschalabrechnung aus, wie das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits im November klargestellt hat. Für Unternehmen und ihre Mitarbeiter beginnt damit eine neue Ära der Dokumentationspflicht.
Bis zum 31. Dezember konnten Arbeitgeber die Heim-Ladekosten pauschal mit 30 oder 70 Euro im Monat steuerfrei erstatten – ganz ohne Nachweis des tatsächlichen Verbrauchs. Diese Regelung galt als Turbo für die Elektrifizierung von Firmenflotten.
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Doch ab 1. Januar 2026 ist Schluss mit der unbürokratischen Lösung. Künftig sind nur noch zwei Methoden steuerfrei möglich:
- Tatsächliche Kosten mit separatem Zähler und individuellem Stromtarif
- Neue Strompreispauschale mit vom Statistischen Bundesamt ermitteltem Durchschnittspreis
Rechtsanwälte von Anwalt.de warnen: Wer nicht rechtzeitig Zähler installiert oder ein Erfassungssystem einführt, riskiert, dass die Erstattungen als voll steuerpflichtiger Lohn gelten.
Wallbox-Förderung bleibt attraktiv
Während die Stromabrechnung strenger wird, bleibt die Steuerbegünstigung für die Ladeinfrastruktur selbst weitgehend unverändert. Nach § 40 EStG können Arbeitgeber die Anschaffung privater Wallboxes weiterhin mit nur 25 Prozent pauschal versteuern.
Die Vorteile im Überblick:
* Die Pauschalversteuerung deckt die komplette Lohnsteuer ab
* Die Zuschüsse sind sozialversicherungsfrei
* Bei reiner Nutzungsüberlassung bleibt die Wallbox sogar komplett steuerfrei
Allerdings wird die Kombination entscheidend: Eine geförderte Wallbox ohne Zähler macht die steuerfreie Stromerstattung unmöglich. Unternehmen müssen also bei neuen Installationen auf messfähige Hardware achten.
Die Gretchenfrage: Welcher Zähler ist erlaubt?
Eine gute Nachricht gibt es bei den technischen Vorgaben. Für steuerliche Zwecke reicht laut BMF ein “funktionierender” separater Zähler – er muss nicht den strengen Eichrechtsvorschriften für öffentliche Ladepunkte entsprechen.
Doch Experten raten zur Vorsicht. Zwar akzeptiert das Finanzamt möglicherweise nicht geeichte Daten, aber für die interne Compliance oder Abrechnung über Dienstleister sind präzisere Systeme sinnvoll. Besonders bei dynamischen Stromtarifen könnte die einfache Durchschnittspreismethode unattraktiv werden.
Die Entscheidung für eine Abrechnungsmethode gilt jeweils für ein ganzes Kalenderjahr. Was Unternehmen jetzt für Januar festlegen, bindet sie also zwölf Monate lang.
Mehr Bürokratie, aber klare Regeln
Die Reaktionen aus Wirtschaft und Steuerberatung sind gespalten. Die Abschaffung der Pauschalen kommt als zusätzliche Bürokratie in ohnehin schwieriger Zeit. Andererseits verhindert die neue Strompreispauschale den Albtraum, von jedem Mitarbeiter die Stromrechnung einfordern zu müssen.
Für das erste Quartal 2026 erwarten Marktbeobachter einen Run auf intelligente Ladelösungen und Abrechnungssoftware. Firmen, die weiter auf manuelle Excel-Listen setzen, dürften schnell an ihre Grenzen kommen.
Die anhaltende Förderung der Infrastruktur zeigt: Der Staat setzt weiter auf dezentrales Laden zu Hause. Das entlastet das öffentliche Netz – auch wenn der Papierkrieg für den Strom jetzt größer wird.
Für Fuhrparkmanager bleibt nur wenig Zeit. Bis Mittwoch müssen sie sicherstellen, dass jeder private Ladepunkt messfähig ist, ein Abrechnungsmodell gewählt und die Mitarbeiter informiert sind. Die Ära der Pauschale ist vorbei – die Ära der datengestützten Abrechnung hat begonnen.
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