Steuerrechner 2026: So viel bleibt vom Gehalt übrig
11.02.2026 - 10:00:12Die Bundesregierung hat die kalte Progression entschärft. Mit den neuen Steuertabellen für 2026 profitieren Millionen Bürger von höheren Freibeträgen. Das Ziel: Reallohnverluste durch Inflation verhindern.
Seit heute, dem 11. Februar 2026, sind die finalen Berechnungstools des Bundesfinanzministeriums online. Sie bestätigen die erwarteten Entlastungen. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro für Singles. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro. Damit bleibt mehr vom Bruttolohn netto übrig.
Die größte Entlastung erfahren Familien. Der Kinderfreibetrag wurde auf 9.756 Euro pro Kind angehoben. Er setzt sich aus dem eigentlichen Freibetrag (6.828 Euro) und dem Betrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (2.928 Euro) zusammen.
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Auch der Solidaritätszuschlag trifft immer weniger Bürger. Die Freigrenze liegt 2026 bei rund 20.350 Euro an berechneter Einkommensteuer. Nur Spitzenverdiener müssen den „Soli“ noch zahlen.
Offizieller Rechner gibt Sicherheit
Das Bundesfinanzministerium hat seinen Lohn- und Einkommensteuerrechner aktualisiert. Arbeitnehmer können nun präzise prüfen, ob die Entlastungen auf ihrer Gehaltsabrechnung korrekt umgesetzt wurden. Das ist besonders nach den Tarifabschlüssen mit teils hohen Lohnsteigerungen in diesem Jahr relevant.
Der Rechner berücksichtigt auch die neuen Sozialversicherungswerte:
* Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung liegt bei 101.400 Euro jährlich.
* Für Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine Grenze von 69.750 Euro.
* Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse beträgt 2,9 Prozent.
So wirkt die Tarifanpassung
Die kalte Progression war ein zentrales Thema. Durch die Inflation rutschen Arbeitnehmer in höhere Steuerprogression, obwohl ihre Kaufkraft stagniert. Die neue Tabelle verschiebt die Eckwerte der Steuerstufen nach rechts. Ein Beispiel: Wer 2026 bis zu 69.878 Euro verdient, bleibt im Progressionsbereich von 24 bis 42 Prozent. Die Reichensteuer von 45 Prozent greift erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro.
Ohne diese Anpassung wären große Teile der aktuellen Tariflohnerhöhungen vom Fiskus aufgefangen worden. Jetzt kommen sie bei den Bürgern an.
Was Arbeitnehmer jetzt prüfen sollten
Obwohl die Software für die Lohnabrechnung meist automatisch aktualisiert wird, können in der Übergangsphase Fehler auftreten. Das Ministerium hat am 6. Februar die technischen Schnittstellen (DIP-Massendatenschnittstelle) für Anbieter aktualisiert.
Steuerzahler sollten ihre Gehaltsabrechnungen für Januar und Februar genau prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist der Lohnsteuerrechner des Ministeriums die verlässlichste Quelle für einen Gross-Net-Vergleich.
Die Debatte um die Reichensteuer und die weitere Entwicklung des Grundfreibetrags dürfte mit den Haushaltsberatungen für 2027 neu aufflammen. Für 2026 aber sorgt die Tabelle für planbare Entlastung – besonders für Gering- und Mitteleinkommen.
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