Steuerberatungsgesetz, Kabinett

Steuerberatungsgesetz: Kabinett beschließt umfassende Modernisierung

22.01.2026 - 02:01:12

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Steuerberatungsrechts beschlossen. Sie sieht mehr Flexibilität für Lohnsteuerhilfevereine, erlaubt begrenzte fachfremde Beratung und reduziert Bürokratie.

Die Bundesregierung hat den Weg für eine umfassende Reform des Steuerberatungsrechts freigemacht. Das Kabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf, der mehr Flexibilität für Steuerzahler, weniger Bürokratie für Berater und eine Anpassung an das digitale Zeitalter bringen soll. Die als „Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes“ betitelte Initiative ist die größte Modernisierung der Branchenregeln seit Jahren.

Lohnsteuerhilfevereine erhalten mehr Spielraum

Ein Kernstück der Reform ist die erhebliche Stärkung der Lohnsteuerhilfevereine. Künftig sollen frühere Einkommensgrenzen für Mitglieder entfallen, etwa bei Miet- und Pachteinnahmen. Das Finanzministerium rechnet damit, dass dadurch rund 35.500 zusätzliche Steuerzahler die günstigen Dienstleistungen dieser Vereine nutzen können.

Zudem wird die betriebliche Flexibilität erhöht: Eine einzelne Person darf künftig bis zu drei Beratungsstellen leiten – bisher waren es nur zwei. Diese Maßnahme soll die Verfügbarkeit der Dienstleistungen verbessern und effizientere Strukturen ermöglichen. Für viele Bürger könnte das den Zugang zu bezahlbarer Steuerberatung deutlich erleichtern.

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Neue Regeln für fachfremde und kostenlose Beratung

Erstmals wird auch begrenzte Steuerberatung durch fachfremde Experten offiziell erlaubt. Energieberater dürfen künftig Steuerfragen im direkten Zusammenhang mit ihrer Haupttätigkeit klären, etwa zu Förderungen bei energetischen Sanierungen. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Steuerthemen oft als Nebenaspekt in anderen Dienstleistungen auftauchen.

Die Regeln für kostenlose Hilfe werden deutlich liberalisiert. Bisher war dies nur engen Familienangehörigen vorbehalten. Künftig sollen auch andere Personen mit enger persönlicher Bindung einbezogen werden – eine Anpassung an moderne Lebensformen. Ein Novum sind zudem geplante „Tax Law Clinics“ an Universitäten, in denen Studenten unter Aufsicht kostenlose Beratung anbieten und Praxisluft schnuppern können.

Bürokratieabbau und Kampf gegen Steueroasen

Für Steuerberater soll der administrative Aufwand sinken. So entfällt die Pflicht, für jede Zweigstelle einer Kanzlei einen separaten Steuerberater als Geschäftsführer einzusetzen. Diese Vorschrift galt als veraltet, da digitale Technologien und moderne Arbeitsmethoden heute eine zentrale Steuerung ermöglichen.

Über das Beraterrecht hinaus verfolgt das Gesetzespaket weitere fiskalische Ziele. So wird der kommunale Gewerbesteuer-Hebesatz auf mindestens 280 Prozent angehoben. Damit will die Bundesregierung „Briefkastenfirmen“ in Gemeinden mit extrem niedrigen Steuersätzen eindämmen. Zudem werden Regelungen zur Grunderwerbsteuer präzisiert, um eine Doppelbesteuerung bei getrennten Vertrags- und Erfüllungsdaten zu vermeiden.

EU-Druck treibt Reform voran

Der Reformdruck kam nicht zuletzt aus Brüssel. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Regelungen zur begrenzten Steuerberatung als „unsystematisch und inkohärent“ kritisiert. Der neue Entwurf ersetzt daher starre Positivlisten durch eine allgemeine Klausel für steuerliche Nebenleistungen. Dies soll ein liberaleres und logischeres Rahmenwerk schaffen.

Nach der Kabinettsbefassung geht der Entwurf nun in die parlamentarischen Beratungen von Bundestag und Bundesrat. Änderungen sind zwar möglich, doch die Grundprinzipien – Modernisierung, Flexibilisierung und Bürokratieabbau – dürften erhalten bleiben. Für Millionen Steuerzahler und Tausende Berater steht ein tiefgreifender Wandel bevor.

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