Steuerberatungsgesetz, Kabinett

Steuerberatungsgesetz: Kabinett beschließt Ende der Einkommensgrenzen

14.01.2026 - 14:31:11

Die Bundesregierung hat eine Reform des Steuerberatungsrechts beschlossen. Sie ermöglicht Zehntausenden Bürgern den Zugang zu günstigerer Beratung und enthält weitere Liberalisierungen.

Berlin – Das Bundeskabinett hat die umfassende Reform des Steuerberatungsrechts auf den Weg gebracht. Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes fallen die umstrittenen Betragsgrenzen für Lohnsteuerhilfevereine weg. Das erweitert den Zugang zu günstiger Steuerberatung für Zehntausende Bürger.

Modernisierung für die digitale Arbeitswelt

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) begründete den Schritt am Mittwoch mit der notwendigen Anpassung an eine sich schnell verändernde, digitalisierte Arbeitswelt. „Der rechtliche Rahmen für die Steuerberatung muss mit diesen Entwicklungen Schritt halten”, so der Minister. Die Reform ziele darauf ab, Bürokratie abzubauen und Steuerberatung für breitere Bevölkerungskreise zugänglicher und erschwinglicher zu machen.

Im Kern betrifft die Neuregelung die Lohnsteuerhilfevereine. Diese Selbsthilfeorganisationen beraten bisher vor allem Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre bei ihrer Einkommensteuererklärung. Bislang durften sie Mitglieder nur dann zu Einkünften aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen beraten, wenn diese bestimmte Grenzbeträge nicht überschritten. Diese sogenannten Betragsgrenzen werden nun komplett gestrichen.

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Mehr Beratung für weniger Geld

Was bedeutet das konkret? Bisher mussten sich Mitglieder mit höheren Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen – über 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Verheirateten – an teurere Steuerberater wenden. Künftig können sie auch mit solchen Einkünften vollumfänglich von den günstigeren Vereinen betreut werden.

Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass dadurch rund 35.500 zusätzliche Steuerzahler die kostengünstigen Dienstleistungen der Vereine nutzen können. Für die Bürger könnten sich so jährliche Gesamtersparnisse von etwa 10 Millionen Euro ergeben. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) begrüßte die Entscheidung. Die alten Grenzen seien oft willkürlich gewesen und hätten die tatsächliche Komplexität eines Steuerfalls nicht abgebildet.

Weitere Liberalisierungen im Paket

Die Reform geht über die Lohnsteuerhilfevereine hinaus. Sie schafft auch für andere Gruppen mehr Rechtssicherheit:
* Energieberater dürfen künftig begrenzte steuerliche Ratschläge geben, die direkt mit ihrer technischen Beratung zu Förderungen für energetische Sanierungen zusammenhängen.
* Steuerrechtliche Clinics an Universitäten werden auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt. Diese von Professoren betreuten Studenteninitiativen bieten kostenlose Beratung für Menschen mit geringem Einkommen an.
* Zur Entlastung des Personalmangels darf ein Beratungsstellenleiter künftig bis zu drei statt bisher zwei Beratungsstellen betreuen.

Gleichzeitig enthält der Entwurf schärfere Regeln gegen Gewerbesteuervermeidung. Sie sollen verhindern, dass Unternehmen Briefkastensitze in Gemeinden mit extrem niedrigen Hebesätzen errichten, nur um ihre Steuerlast zu minimieren.

Nächste Schritte und Ausblick

Nach der Kabinettsbefassung geht der Gesetzentwurf nun in die parlamentarische Beratung von Bundestag und Bundesrat. Bei einem zügigen Verfahren könnten die neuen Regeln noch rechtzeitig für die Steuererklärung 2025 in Kraft treten.

Für Finanzminister Klingbeil ist dies ein weiterer Baustein der Bürokratieabbau-Agenda der Bundesregierung. Die Modernisierung des Steuerberatungsgesetzes soll einen flexibleren, verbraucherfreundlicheren Rechtsrahmen schaffen, der den wirtschaftlichen Realitäten des Jahres 2026 gerecht wird. Steuerzahler, die bisher von den Vereinen ausgeschlossen waren, sollten den weiteren Gesetzgebungsprozess im Auge behalten.

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