Steueränderungsgesetz, Regeln

Steueränderungsgesetz 2025: Neue Regeln für CO2-Zertifikate

31.12.2025 - 00:31:12

Das Steueränderungsgesetz 2025 führt die umgekehrte Steuerschuldnerschaft für den Handel mit nationalen Emissionsrechten ein. Es schafft Rechtssicherheit und erweitert den Vertrauensschutz für Energie- und Industrieunternehmen.

Ab 2026 gilt die umgekehrte Steuerschuldnerschaft für den Handel mit nationalen Emissionszertifikaten. Das Steueränderungsgesetz 2025 schließt damit Betrugslücken und schafft Rechtssicherheit für Energie- und Industrieunternehmen in der neuen Auktionsphase.

Klarheit für den Auktionsstart 2026

Der Bundesrat hat dem Gesetz Mitte Dezember zugestimmt. Kern der Neuregelung ist die präzise Anwendung des Reverse-Charge-Mechanismus auf das nationale Emissionshandelssystem (nEHS). Ab dem 1. Januar 2026 wechselt dieses von einer Festpreis- in eine Auktionsphase mit einem Preis-Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2.

Steuerexperten sehen darin eine notwendige Maßnahme gegen Karussellbetrug, bei dem Umsatzsteuer einbehalten, aber nicht an das Finanzamt abgeführt wird. Das Gesetz stellt klar: Sowohl die neuen Auktionsprodukte als auch der spätere Sekundärhandel mit diesen Zertifikaten unterliegen eindeutig der Regelung des § 13b UStG. Die Steuerschuld liegt damit beim Käufer, nicht beim Verkäufer.

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Diese Klarstellung ist vor allem für Energieversorger und Händler entscheidend, die ab Januar an der European Energy Exchange (EEX) für nationale Zertifikate bieten werden. Bisherige Unsicherheiten über die steuerliche Behandlung von Primär- und Sekundärmarktgeschäften sind damit ausgeräumt.

Erweiterter Vertrauensschutz für Händler

Eine wichtige Erleichterung bringt die Ausweitung des Vertrauensschutzes nach § 13b Abs. 5 UStG. Bisher gab es Rechtsunsicherheit beim Handel mit komplexen Energie-Derivaten oder „grünen“ Zertifikaten, die nicht eindeutig als „Emissionszertifikat“ definiert waren.

Das neue Recht schafft hier einen erweiterten Safe Harbor. Wenn Handelspartner in Zweifelsfällen einvernehmlich den Reverse-Charge-Mechanismus anwenden – vorausgesetzt der Empfänger ist ein Unternehmer – werden die Finanzbehörden dies akzeptieren. Diese Regelung soll das administrative Risiko im Handel mit CO2- und Herkunftsnachweisen reduzieren.

Juristen werten dies als Anerkennung der Komplexität des grünen Energiemarktes, wo die Grenzen zwischen Finanzinstrument, Ware und Dienstleistung oft verschwimmen.

Strengere Vorgaben für Rechnungen

Parallel zu den steuerlichen Haftungsregeln verschärft das Gesetz die Anforderungen an die Rechnungsstellung. Für alle Reverse-Charge-Geschäfte, also auch den Transfer von Emissionsrechten, gelten nun strengere Inhaltsvorgaben. Nur bei deren Einhaltung ist der Vorsteuerabzug möglich.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Buchhaltungssysteme den korrekten Gesetzesvermerk („Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“) automatisch generieren. Zudem sind die spezifischen Datenfelder der voranschreitenden digitalen Berichterstattung in der EU zwingend einzuhalten. Steuerberater warnen: Fehler hier können den Vorsteuerabzug für den Käufer gefährden – ein erhebliches finanzielles Risiko bei den hohen Transaktionswerten im CO2-Handel.

Hintergrund: Die Entwicklung des CO2-Preises

Die Steueranpassung fällt in eine entscheidende Phase der deutschen Klimapolitik. Das nEHS deckt die Bereiche Verkehr und Gebäude ab, die nicht im EU-Emissionshandel (EU-ETS) enthalten sind. Mit dem Übergang von der Festpreis- (2021-2025) in die Auktionsphase (ab 2026) wird das Handelsvolumen stark steigen.

Das Bundesfinanzministerium hat die Umsatzsteueränderungen mit dem EU-Grenzausgleichssystem (CBAM) und dem geplanten EU-ETS 2 abgestimmt, das das nationale System voraussichtlich 2027/2028 ablösen wird. Durch die Harmonisierung der steuerlichen Behandlung soll ein reibungsloser Übergang in einen einheitlichen europäischen CO2-Markt für Gebäude und Verkehr geschaffen werden.

Ausblick auf das erste Quartal 2026

Die Marktteilnehmer rechnen damit, dass das erste Quartal 2026 zur Bewährungsprobe für die neuen Verwaltungsabläufe wird. Die EEX als Auktionsplattform hat ihre Clearing- und Abrechnungsprozesse bereits an den Reverse-Charge-Status angepasst.

Aus der Praxis werden weitere Klärungsbedarfe erwartet. Steuerexperten rechnen mit einem ergänzenden BMF-Schreiben Anfang 2026, das spezielle Fragen behandeln soll – etwa zum grenzüberschreitenden Handel mit nationalen Zertifikaten oder zur Umsatzsteuer auf Terminkontrakte.

Unternehmen im CO2-Markt wird geraten, ihre ERP-Systeme und Rechnungsvorlagen umgehend zu prüfen und für den 1. Januar 2026 anzupassen. Nur so lassen sich Handelsunterbrechungen in der kritischen Übergangsphase vermeiden.

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