Steueränderungsgesetz 2025: Bundestag entscheidet am 5. Dezember
25.11.2025 - 00:22:12Am 5. Dezember 2025 stimmt der Bundestag über weitreichende Steuererleichterungen ab, darunter dauerhaft 7% MwSt für Gastronomie und höhere Pendlerpauschale. Gleichzeitig verschärft ein BFH-Urteil die Bedingungen für Immobilienabschreibungen.
Das Jahresende bringt Klarheit für deutsche Unternehmen und Steuerzahler: Der Bundestag stimmt am 5. Dezember 2025 in zweiter und dritter Lesung über das “Steueränderungsgesetz 2025” ab. Damit stehen weitreichende Entlastungen unmittelbar bevor – während gleichzeitig ein restriktives BFH-Urteil zeigt, dass Steuervergünstigungen streng kontrolliert bleiben.
Gastro-Hilfe und Pendlerpauschale: Was am 5. Dezember beschlossen wird
Der Finanzausschuss des Bundestags hat den Fahrplan bestätigt. Noch vor der parlamentarischen Winterpause sollen mehrere Maßnahmen endgültig verabschiedet werden, die bereits monatelang für Diskussionen sorgten.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Dauerhaft 7% Mehrwertsteuer für Gastronomie ab 1. Januar 2026 – das Ende des Flickenteppichs temporärer Verlängerungen
- Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer, nicht erst ab dem 21. wie bisher
- Ehrenamtspauschale erhöht sich auf 960 Euro, die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro
Für Gastronomen, die gerade ihre Budgets für 2026 kalkulieren, bedeutet die MwSt-Senkung endlich Planungssicherheit. Die Branche hatte nach Jahren der Volatilität auf ein dauerhaftes Signal gewartet. “Die Terminierung der Schlussabstimmung auf den 5. Dezember zeigt die klare Absicht, diese Maßnahmen noch vor der Winterpause durchzubringen”, erklärt die Berliner Steuerpolitik-Analystin Dr. Elena Weber.
Die erhöhte Pendlerpauschale zielt auf die steigenden Mobilitätskosten ab. Besonders Berufspendler in ländlichen Regionen profitieren von der Regelung ab dem ersten Kilometer – bisher galt die höhere Pauschale erst ab Kilometer 21.
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Investitionsschub: 30% Abschreibung lockt Unternehmen
Während das Steueränderungsgesetz in die Zukunft blickt, nutzen Unternehmen aktuell massiv die wiedereingeführte degressive Abschreibung (Degressive AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter. Diese Regelung aus dem “Investitionssofortprogramm” vom Juli 2025 soll Investitionen in der wirtschaftlich schwachen Phase ankurbeln.
Die technischen Details:
- Gültig für Anschaffungen zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027
- Abschreibungsrate bis zu 30% (maximal das Dreifache der linearen Rate)
- Berechtigt: Bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fuhrpark, IT-Hardware
- Wechseloption: Unternehmen können zur linearen Abschreibung wechseln, sobald diese günstiger wird
Die Wirkung zeigt sich bereits. “Wir beobachten einen deutlichen Anstieg bei Ausrüstungsbestellungen im vierten Quartal 2025, der direkt mit diesem Anreiz zusammenhängt”, berichtet Markus Schmidt, CFO eines mittelständischen Fertigungsbetriebs in Baden-Württemberg. “Die 30-Prozent-Abschreibung macht die Modernisierung unserer Produktionslinie dieses Jahr finanziell darstellbar, statt auf 2026 zu verschieben.”
Ein Rechenbeispiel: Eine im Oktober 2025 für 100.000 Euro gekaufte Maschine kann im ersten Jahr anteilig abgeschrieben werden. Bei 30% Jahresrate entspricht das 30.000 Euro. Für die drei Monate bis Jahresende (Oktober bis Dezember) ergibt sich eine Abschreibung von 7.500 Euro – der Buchwert zum Jahreswechsel beträgt dann 92.500 Euro.
Diese Front-Loading-Strategie verbessert die Liquidität erheblich und ermöglicht schnellere Reinvestitionen. Besonders Unternehmen, die eigentlich 2026 investieren wollten, ziehen Anschaffungen jetzt vor.
Immobilien-Falle: BFH stellt klare Grenzen auf
Während bewegliche Anlagen großzügig gefördert werden, hat der Bundesfinanzhof (BFH) bei Immobilien eine restriktive Linie gezogen. Das Urteil vom 12. August 2025 (Az. IX R 24/24) zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG sorgt derzeit für intensive Diskussionen in der Steuerberatungsbranche.
Der Fall: Ein Investor hatte ein bestehendes Einfamilienhaus abgerissen, um auf demselben Grundstück ein neues, modernes Einfamilienhaus zu errichten. Der BFH urteilte: Keine Sonderabschreibung möglich.
Die Begründung? Der Gesetzeszweck von § 7b EStG ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zur Linderung der Wohnungsknappheit. Das bloße Ersetzen einer Wohneinheit durch eine andere – also ein Eins-zu-eins-Austausch – erfüllt diese Anforderung nicht.
Was bedeutet das für Investoren?
- Austausch vs. Schaffung: “Abriss und Neubau”-Projekte müssen mehr Wohneinheiten schaffen als zuvor, um für § 7b zu qualifizieren
- Verdichtung ist der Schlüssel: Der Ersatz eines Einfamilienhauses durch ein Mehrfamilienhaus würde voraussichtlich noch qualifizieren, da zusätzlicher Wohnraum entsteht
- Dokumentation wird kritisch: Lückenlose Nachweise zur “Schaffung neuen Wohnraums” sind unverzichtbar
“Der BFH hat faktisch eine Lücke für Luxus-Hausersatz geschlossen”, erklärt Steueranwalt Thomas Müller. “Investoren müssen ihre Strategien in Richtung Verdichtung anpassen – aus einer Einheit viele machen – wenn sie die § 7b-Vorteile nutzen wollen.”
Nachhaltigkeits-Hürde verschärft Anforderungen
Zusätzlich zum BFH-Urteil gelten seit dem BMF-Schreiben vom Mai 2025 verschärfte Energiestandards. Wer die Sonderabschreibung (bis zu 5% jährlich über vier Jahre) beanspruchen will, muss zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Effizienzhaus-40-Standard erreichen
- Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) vorweisen
Diese doppelte Hürde aus BFH-Rechtsprechung und Nachhaltigkeitsanforderungen zeigt: Die Bundesregierung will Immobiliensubventionen präzise lenken – keine Förderung für Luxusersatz, sondern nur für echte Wohnraumschaffung unter ökologischen Vorzeichen.
Strategie hinter den Maßnahmen: Gezielt statt Gießkanne
Warum diese Kombination aus großzügigen Abschreibungen für Maschinen und strikten Bedingungen für Immobilien? Die Antwort liegt in der wirtschaftspolitischen Strategie der Bundesregierung für 2025/2026.
Das “Investitionssofortprogramm” ist ein breiter Stimulus gegen die industrielle Stagnation. Die Wirtschaft zeigte im dritten Quartal 2025 zwar erste zaghafte Erholungszeichen, bleibt aber fragil. Die 30-Prozent-Abschreibung soll Unternehmen motivieren, trotz Unsicherheit zu investieren – mit direkter Liquiditätsentlastung.
Bei Immobilien verfolgt die Regierung hingegen ein präzises soziales Ziel: Wohnungsknappheit bekämpfen. Deshalb werden nur Projekte gefördert, die tatsächlich zusätzlichen Wohnraum schaffen. Gleichzeitig soll durch die Nachhaltigkeitsanforderungen der Gebäudebestand klimafreundlicher werden.
Die geplante dauerhafte MwSt-Senkung für die Gastronomie ist weniger Steuererleichterung als Stabilisierungsanker. Nach den Insolvenzwellen von 2024 braucht der Dienstleistungssektor verlässliche Rahmenbedingungen.
Was jetzt zu tun ist: Drei konkrete Handlungsfelder
Die verbleibenden Wochen bis Jahresende erfordern schnelles Handeln. Steuerberater empfehlen drei konkrete Schritte:
1. Investitionen vorziehen
Unternehmen sollten geplante Anschaffungen für 2026 kritisch prüfen. Lässt sich der Kauf auf Dezember 2025 vorziehen? Das erste Jahr der 30-Prozent-Abschreibung ist besonders wertvoll für die Liquidität.
2. Immobilienprojekte prüfen
Bauträger und Investoren müssen laufende Projekte gegen die BFH-Kriterien (Az. IX R 24/24) und die QNG-Nachhaltigkeitsanforderungen abgleichen. Eine nachträgliche Verweigerung der § 7b-Abschreibung kann Projektkalkulationen kippen.
3. Lohnabrechnungen vorbereiten
Arbeitgeber sollten ihre Payroll-Systeme für die erwarteten Januar-2026-Änderungen vorbereiten, insbesondere die höhere Pendlerpauschale. Die Verabschiedung am 5. Dezember gilt als wahrscheinlich.
Ausblick: 2026 im Zeichen gezielter Entlastung
Der Bundestag steuert auf seine Winterpause zu, und die Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes scheint gesichert. Damit steht das Steuerjahr 2026 unter dem Motto: gezielte Entlastung und angereizte Modernisierung.
Die Strategie ist klar erkennbar – breite Investitionsförderung für die Wirtschaft, soziale Entlastung für Pendler und Ehrenamtliche, präzise Lenkung bei Immobilien. Ob diese Mischung die erhoffte Wachstumsdynamik entfaltet, wird sich 2026 zeigen. Die Werkzeuge sind jedenfalls geschaffen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand vom 25. November 2025 wieder und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Steuergesetze können sich ändern – konsultieren Sie für Ihre konkrete Situation einen qualifizierten Steuerberater.
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