Standortfördergesetz, Bundestag

Standortfördergesetz: Bundestag ebnet Weg für Milliarden-Investitionen

25.12.2025 - 08:12:12

Der Bundestag hat mit dem Standortfördergesetz einen zentralen Baustein der Wachstumsinitiative beschlossen. Die Neuregelung soll privates Kapital für die Energiewende und Infrastruktur mobilisieren.

Das Herzstück der Reform ist die massive Ausweitung der steuerbegünstigten Wiederanlagereserve nach § 6b des Einkommensteuergesetzes. Bislang konnten Unternehmen bei Veräußerungen von Unternehmensanteilen nur bis zu 500.000 Euro der realisierten stillen Reserven steuerneutral in neue Investitionen umschichten. Diese Grenze wird nun auf zwei Millionen Euro vervierfacht.

„Das ist ein entscheidender Hebel, um Kapital freizusetzen, das in bestehenden Beteiligungen gebunden ist“, erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums nach der Abstimmung am 19. Dezember. Die Regelung soll es Firmen erleichtern, ausgereifte Assets zu veräußern und die Mittel direkt in zukunftsorientierte Projekte wie erneuerbare Energien oder digitale Infrastruktur zu lenken. Die neue Obergrenze gilt für Veräußerungsgewinne aus Wirtschaftsjahren, die nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.

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Kapital für die Energiewende soll leichter fließen

Neben der steuerlichen Förderung für Unternehmen enthält das Standortfördergesetz auch gezielte Änderungen am Investmentsteuergesetz. Ziel ist es, Investitionsfonds den direkten Einsatz von Kapital in Erneuerbare-Energien-Anlagen zu erleichtern, ohne ihren speziellen Steuerstatus zu gefährden.

Bislang schreckten strenge Regelungen zu „gewerblichen Tätigkeiten“ viele Fonds davon ab, Solar- oder Windparks direkt zu betreiben. Das neue Gesetz schafft hier Klarheit. „Fonds können jetzt zu direkten Treibern der Energiewende werden, nicht nur zu passiven Finanziers“, kommentiert Dr. Katrin Dorn, Steuerexpertin einer Münchner Beratung. Damit werde das Steuerrecht an die politischen Ziele der Klimawende angepasst.

Gemischte Reaktionen aus der Wirtschaft

Die Verabschiedung des Gesetzes stieß in der Wirtschaft auf ein geteiltes Echo. Der Zentralverband der Immobilienwirtschaft (ZIA) begrüßte die Entscheidung als „überfälliges Signal“. Die neuen Regeln würden endlich die privaten Milliarden für die Gebäude-Energiewende mobilisieren.

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zeigte sich zufrieden. Die Kombination aus erhöhter §6b-Grenze und reformiertem Investmentsteuergesetz werde den Ausbau von Solaranlagen auf Gewerbeimmobilien beschleunigen.

Kritik kommt hingegen vom Deutschen Aktieninstitut (DAI) und dem Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK). Sie sehen das Gesetz als unvollständigen Schritt. Zwar sei die Erhöhung der Obergrenze positiv, doch Deutschland bleibe im internationalen Vergleich – etwa gegenüber Luxemburg – zurück. Der BVK forderte einen deutlicheren Abbau bürokratischer Meldepflichten, etwa bei der BaFin. „Ohne eine Entlastung bei der Berichterstattung bleibt die Wirkung begrenzt“, so ein Verbandsvertreter.

Nächster Schritt: Die Entscheidung des Bundesrates

Nach dem Bundestagsbeschluss liegt der Ball nun beim Bundesrat. Die Länderkammer wird voraussichtlich in ihrer ersten Sitzung des neuen Jahres am 30. Januar 2026 über das Standortfördergesetz abstimmen. Da die Investitionsmaßnahmen im Vorfeld breite, fraktionsübergreifende Unterstützung fanden, rechnen politische Beobachter mit einer zügigen Zustimmung.

Bei einer planmäßigen Verabschiedung könnte das Gesetz bereits im Februar 2026 in Kraft treten. Die steuerlichen Regelungen würden dann rückwirkend für viele Unternehmen zum Beginn des Wirtschaftsjahres gelten. Für Steuerabteilungen in ganz Deutschland bedeutet das: Sie müssen ihre Wiederanlagestrategien für 2026 neu kalkulieren – mit einem deutlich erweiterten Spielraum von zwei Millionen Euro.

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