Staat fördert 2026 Ladestationen in Mietshäusern
31.01.2026 - 09:40:12Die Bundesregierung will den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern massiv vorantreiben. Im Rahmen des aktualisierten „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ plant sie neue finanzielle Anreize speziell für Vermieter und Immobilienverwalter. Diese sollen noch in diesem Jahr greifen und die größten Kostentreiber abfedern.
Förderung zielt auf die wahren Kostentreiber
Bisherige Programme förderten oft nur die Wallbox selbst. Im Geschosswohnungsbau sind die teuren Posten jedoch die Anpassungen am Hausanschluss und der elektrischen Verteilung. Genau hier setzt die für 2026 geplante Förderung an.
Laut Berichten des ADAC will das Bundesverkehrsministerium künftig explizit die Ertüchtigung des Netzanschlusses und der Gebäudeanlagen bezuschussen. Das ist ein entscheidender Schritt: Statt einzelner Ladepunkte wird nun der systemische Ausbau gefördert. Ziel ist es, ganze Immobilien „E-Mobility-ready“ zu machen.
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Neue E-Auto-Prämie erhöht den Druck
Die Dringlichkeit für Vermieter wächst durch eine parallele Entscheidung: Seit Januar 2026 gilt wieder eine staatliche Kaufprämie für Elektroautos. Privatpersonen können je nach Einkommen und Fahrzeugtyp Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro erhalten.
Diese Wiederbelebung der Anreize wird die Zahl der E-Autos in Mietshäusern spürbar erhöhen. Für die Wohnungswirtschaft wird die Frage „Wo kann ich laden?“ zur Standardfrage. Vermieter, die jetzt in Ladeinfrastruktur investieren, sichern sich so einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Regionaler Flickenteppich als Chance
Während die Details der Bundesförderung finalisiert werden, existiert bereits ein Netzwerk aus regionalen Zuschüssen. Bundesländer, Kommunen und Stadtwerke – etwa in Heidelberg, München oder Hamburg – bieten teils erhebliche Zuschüsse.
Experten raten Immobilienverwaltern dringend, vor Baubeginn die lokale Förderlandschaft zu prüfen. Oft lassen sich diese Mittel mit den angekündigten Bundesgeldern kombinieren. Der Grundsatz lautet: Erst der Antrag, dann der Auftrag.
Vom Kostenfaktor zur Investition
Die Entwicklung markiert einen Paradigmenwechsel. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Eigentümer bei größeren Renovierungen bereits zur Vorrüstung. Die neue Förderung verwandelt diese Pflicht von einer Kostenlast in eine investive Maßnahme mit staatlicher Beteiligung.
Marktbeobachter sehen die Chance, das klassische „Henne-Ei-Problem“ zu lösen: Ohne Ladesäule kein E-Auto, ohne E-Auto keine Ladesäule. Durch Kaufprämie und Infrastrukturförderung wird dieser Kreislauf 2026 von beiden Seiten durchbrochen.
2026 wird zum Antragsjahr
Für Vermieter wird dieses Jahr eines der Planung und Umsetzung. Da die Anträge für die neue E-Auto-Prämie voraussichtlich ab Mai möglich sein werden, ist mit einem Nachfrageschub im Sommer zu rechnen.
Immobilienbesitzer sollten die kommenden Monate nutzen, um die technische Machbarkeit zu prüfen und Kostenvoranschläge einzuholen. Wer seine Hausaufgaben bei der elektrischen Kapazitätsplanung jetzt macht, kann bei Förderfreigabe sofort reagieren und seinen Bestand zukunftssicher aufstellen.
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