Sicherheitsunterweisung, Regeln

Sicherheitsunterweisung 2026: Neue Regeln für Elektriker

11.01.2026 - 09:42:12

Die jährliche Pflichtunterweisung für Elektrofachkräfte startet 2026 in eine neue Ära. Digitalisierung und geänderte Vorschriften verändern, wie Betriebe die Sicherheit ihrer Mitarbeiter gewährleisten müssen.

Die Pflicht zur jährlichen Sicherheitsunterweisung nach § 4 der DGUV Vorschrift 1 bleibt unverändert. Doch der Kontext hat sich grundlegend gewandelt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 – und damit neue Spielregeln für die betriebliche Sicherheitsorganisation.

Kern der Neuerungen ist mehr Flexibilität, besonders für kleinere Betriebe. Die Schwelle für das alternative Betreuungsmodell durch Kompetenzzentren wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Mehr elektrotechnische Handwerksbetriebe können damit bedarfsorientierte Sicherheitsberatung in Anspruch nehmen, ohne für jedes kleine Problem externe Experten beauftragen zu müssen.

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Zudem dürfen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nun bis zu 50 Prozent ihrer Grundbetreuung digital erbringen. Voraussetzung: Sie kennen die spezifischen Betriebsverhältnisse. Diese Änderungen erleichtern die Organisation der verpflichtenden §4-Unterweisung gerade in den oft hektischen ersten Jahreswochen.

Digitale Dokumentation wird zum Standard

Die Art der Dokumentation unterliegt einem stillen Wandel. Getrieben vom Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) löst die Textform zunehmend die Schriftform mit Originalunterschrift ab – wo es rechtlich zulässig ist.

Für Sicherheitsunterweisungen bedeutet das: Der Nachweis der Teilnahme bleibt Pflicht, doch digitale Signaturen und revisionssichere E-Learning-Protokolle setzen sich als Branchenstandard durch. Fachmedien wie WEKA Media betonen in aktuellen Updates: E-Learning-Kurse sind als Bestandteil der Unterweisung anerkannt, müssen aber durch einen betriebsspezifischen Dialog ergänzt werden.

Ein reines Selbststudium per PDF genügt nicht. Die Vorschrift verlangt einen Verständnis-Check und die Möglichkeit für Mitarbeiterfragen – beides muss dokumentiert werden. Dieses Hybridmodell ermöglicht es, theoretisches Wissen online aufzufrischen, während die praxisnahe, ortsspezifische Unterweisung vor Ort stattfindet.

Inhaltliche Schwerpunkte und Haftungsfragen

Was muss 2026 unbedingt in der Unterweisung stehen? Die Inhalte haben sich erweitert. Im Fokus stehen heute:
* Neue Technologien: Risiken bei PV-Anlagen, Batteriespeichern und Ladeinfrastruktur für E-Autos
* Aktuelle PSA-Standards: Richtiger Einsatz von Schutzkleidung gegen Störlichtbögen
* Notfallmaßnahmen: Spezifische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Elektrounfällen

Die Unterweisung ist mehr als nur eine lästige Pflichtübung. Im Schadensfall prüfen die Berufsgenossenschaften als Erstes, ob eine dokumentierte und aktuelle Unterweisung vorliegt. Sie ist der belegbare Nachweis, dass eine Elektrofachkraft ihr Wissen auf dem neuesten Stand hält – über den bloßen Besitz eines Zeugnisses hinaus.

Ausblick: Weitere Erleichterungen in Sicht

Die Entlastung für mittelständische Betriebe könnte bald noch größer ausfallen. Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte anzuheben.

Nach Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr könnte diese Änderung im zweiten Quartal 2026 in Kraft treten. Für viele mittelgroße Elektrobetriebe würde das eine spürbare administrative Erleichterung bedeuten. Bis dahin gilt die aktuelle Schwelle von 20 Mitarbeitern.

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