Sicherheitsbranche startet mit neuen Regeln ins Jahr 2026
03.01.2026 - 09:55:12Die deutsche Sicherheitswirtschaft steht vor einem umfassenden Modernisierungsschub. Ab sofort gelten verschärfte Vorgaben für die verpflichtende Sicherheitsunterweisung und flexiblere Regeln für den Arbeitsschutz – flankiert von neuen Tarifverträgen.
Neue Standards für jede Sicherheitskraft
Der unmittelbarste Einschnitt betrifft die Grundausbildung. Seit dem 2. Januar 2026 verteilt der DIHK Verlag die aktualisierte Fassung der „Unterrichtung im Bewachungsgewerbe“. Diese Publikation ist die gesetzliche Grundlage für die Pflichtunterweisung jeder Sicherheitskraft vor Dienstantritt. Es handelt sich nicht um eine kosmetische Überarbeitung. Die neuen Inhalte integrieren jüngste Gesetzesänderungen, darunter erweiterte Module zum Infektionsschutzgesetz und zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Damit spiegelt die Ausbildung endlich die gewachsene Verantwortung von Sicherheitspersonal in digitalen und öffentlichen Räumen wider. Ausbildungszentren müssen ihre Curricula sofort anpassen.
Erleichterungen für mittelständische Wachdienste
Parallel trat am Neujahrstag die reformierte DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie regelt die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Änderung zielt speziell auf den Mittelstand ab: Die Schwelle für das „alternative bedarfsorientierte Betreuungsmodell“ wurde von 10 auf 20 Mitarbeiter angehoben. Für viele Sicherheitsunternehmen mit schwankenden Personalzahlen bedeutet das administrative Erleichterung und geringere Kosten. Zudem erlaubt die Neuregelung ausdrücklich digitale Beratungsformate. Remote-Sicherheitsunterweisungen erhalten damit mehr rechtliche Sicherheit – ein wichtiger Schritt für Unternehmen mit dezentralen Einsatzkräften.
Viele Sicherheitsverantwortliche stehen jetzt vor der Aufgabe, Unterweisungen schnell rechtssicher und digital umzusetzen. Ein kostenloses Komplettpaket liefert fertige PowerPoint‑Vorlagen, Vorlagen für den Unterweisungsnachweis und eine Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung zur rechtssicheren Dokumentation – ideal für Präsenz- und Remote‑Schulungen nach DGUV‑Standards. So sparen Ausbildungszentren Zeit und bestehen Kontrollen souverän. Jetzt kostenlose Sicherheitsunterweisungsvorlage herunterladen
Höhere Löhne, höhere Ansprüche
Die Qualitätsoffensive wird wirtschaftlich untermauert. In mehreren Bundesländern, darunter Niedersachsen und Teilen Hessens, sind zum Jahreswechsel neue Tarifverträge in Kraft getreten. Sie sehen erste Lohnsteigerungen von rund 3,7 Prozent vor. Experten betonen den Zusammenhang: Die neuen Tarifstrukturen unterscheiden schärfer zwischen „unterrichtetem“ und „sachkundigem“ Personal. Die aktualisierten DIHK‑Materialien setzen die Latte für die Basisqualifikation nun höher. Für Sicherheitsfirmen wird die Nutzung der neuen Standards zum wirtschaftlichen Muss, um bei anspruchsvollen Aufträgen konkurrenzfähig zu bleiben.
Synchronisation von Recht und Praxis
Das Zusammentreffen dieser drei Entwicklungen markiert eine Zeitenwende. Juristen sehen eine lange bestehende Lücke geschlossen. Die Unterweisung nach § 34a Gewerbeordnung hinkte der Realität oft hinterher. „Die Branche erlebt eine Synchronisation von rechtlichen Vorgaben und Ausbildungsinhalten“, analysiert eine Compliance-Expertin. „2026 wird das Jahr, in dem Compliance mehr bedeutet als Anwesenheit – nämlich inhaltliche Beherrschung.“ Die explizite Erlaubnis digitaler Dokumentation löst zudem ein praktisches Dauerproblem vieler Wachdienste.
Fokus liegt jetzt auf der Umsetzung
Für die Sicherheitsunternehmen beginnt nun die Implementierungsphase. Sie haben ein kurzes Zeitfenster, um die neuen Materialien zu beschaffen und ihre Lernsysteme anzupassen. Bei Kontrollen der Ordnungsämter im Frühjahr 2026 wird erwartet, dass die Schulungen nach den neuen Standards erfolgen. Während die Branche weiter auf ein mögliches Sicherheitsgewerbegesetz wartet, definieren die „Januar-Standards 2026“ bereits jetzt die neue Basis für die Einsatzbereitschaft. Der Modernisierungsschock könnte sich für Firmen, die schnell reagieren, als Wettbewerbsvorteil erweisen.


