SchwarzArbMoG: Neues Gesetz verschärft Kontrollen für Lieferdienste und Kosmetikbranche
30.12.2025 - 05:52:12Das SchwarzArbMoG führt verschärfte Kontrollen für Plattformökonomie und Beauty-Sektor ein, verpflichtet zu digitalen Behördengängen und schreibt für Risikobranchen Papierverträge vor.
Ab sofort gelten in Deutschland verschärfte Regeln zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Das zum Jahreswechsel in Kraft getretene SchwarzArbMoG stellt insbesondere die Plattformökonomie und den Kosmetikhandel unter verschärfte Aufsicht – und schreibt gleichzeitig den digitalen Behördengang verpflichtend vor. Für Personalabteilungen bedeutet das sofortigen Handlungsbedarf.
Zwei neue Risikobranchen unter verschärfter Beobachtung
Der Kern des neuen Gesetzes ist die Erweiterung des Katalogs sogenannter „risikobehafteter Branchen“ in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Zwei Wirtschaftszweige werden neu dieser strengen Kategorie zugeordnet:
* Plattformbasierte Lieferdienste: Kurier- und Essenslieferdienste, deren Beschäftigungsmodelle oft kritisiert werden, unterliegen nun der höchsten Kontrolldichte.
* Friseur- und Kosmetikhandwerk: Der Beauty-Sektor rückt damit in eine Reihe mit Baugewerbe und Gastronomie.
Für Arbeitgeber in diesen Feldern löst die Einstufung die „Sofortmeldepflicht“ aus. Neue Mitarbeiter müssen noch vor Arbeitsantritt der Rentenversicherung gemeldet werden. Zudem müssen Beschäftigte während der Arbeitszeit stets einen Personalausweis oder Reisepass bei sich führen.
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Andere Branchen atmen auf: Das Fleischerhandwerk und die Forstwirtschaft wurden aus der Liste gestrichen und sind von den verschärften Meldepflichten befreit.
Pflicht zur Digitalisierung: Zertifikate nur noch online
Parallel zur Verschärfung der Kontrollen treibt das Gesetz die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen voran. Ab dem 1. Januar 2026 – de facto also ab sofort – sind für zentrale Meldeverfahren ausschließlich digitale Wege zulässig.
Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Die für öffentliche Aufträge oft benötigten Bescheinigungen der Krankenkassen können nicht mehr auf Papier beantragt werden. Arbeitgeber oder ihre Steuerberater müssen diese nun über ihre Lohnsoftware oder das SV-Meldeportal anfordern.
Digitale Entsendebescheinigungen für Drittstaaten
Eine große Neuerung betrifft die Entsendung von Mitarbeitern ins außereuropäische Ausland. Während die A1-Bescheinigungen für EU-Länder schon länger digital sind, gilt diese Pflicht nun auch für „Abkommensländer“ wie die USA, China, Türkei oder Indien. Anträge müssen digital mit dem neuen Datensatz „SVA-Antrag Entsendung“ gestellt werden. Unternehmen sollten umgehend prüfen, ob ihre Lohnbuchhaltungssoftware dies unterstützt.
Das Papier-Paradox: Digitalverbot für Risikobranchen
In einer ironischen Wendung, die Experten als „Papier-Paradox“ bezeichnen, verbietet das neue Gesetz für die Risikobranchen ausgerechnet digitale Arbeitsverträge.
Das Nachweisgesetz erlaubte bisher, die wesentlichen Arbeitsbedingungen in elektronischer Textform nachzuweisen. Diese Erleichterung gilt ausdrücklich nicht für die in § 2a gelisteten Branchen. Da Lieferdienste und der Kosmetikhandel nun darin stehen, müssen diese oft app-basierten Unternehmen zu handunterschriebenen Papierverträgen zurückkehren. Juristen sehen darin eine Maßnahme, um sicherzustellen, dass Beschäftigte ihre Konditionen physisch erhalten und unterzeichnen – und nicht in digitalen „Klick-through“-Prozessen der Gig-Economy ausgenutzt werden.
Ausblick: Digitale Betriebsprüfungen und Datenabgleich
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls erhält neue Befugnisse für digitale Betriebsprüfungen. Die Behörden können Lohn- und Zeiterfassungsdaten digital abrufen und so Verstöße gegen den Mindestlohn oder Sozialbetrug systematischer aufdecken.
Die Botschaft an die Unternehmen ist klar: Die Zeit manueller Umwege ist vorbei. „Die Digitalisierung der Prüfungen bedeutet, dass Unregelmäßigkeiten schneller und systematischer auffallen werden als je zuvor“, heißt es in einer Branchenanalyse.
Das müssen Arbeitgeber jetzt tun
- Branchenstatus prüfen: Klären, ob das Unternehmen unter die neuen § 2a-Kategorien fällt (besonders Lieferdienste und Beauty). Falls ja, sofort Personalausweis-Kontrollen und Sofortmeldeprotokolle implementieren.
- Software aktualisieren: Sicherstellen, dass die Lohnsoftware die neuen digitalen Anträge für Unbedenklichkeits- und Drittstaaten-Bescheinigungen versenden kann.
- Vertragsmuster anpassen: Für § 2a-Branchen müssen neue Mitarbeiter physische Papierverträge erhalten, um die strengeren Nachweisgesetz-Regeln einzuhalten.
Mit dem SchwarzArbMoG zeigt die Bundesregierung, dass dies erst der Anfang eines umfassenderen, datengetriebenen Vollzugs auf dem Arbeitsmarkt ist. Compliance bedeutet heute nicht nur, Regeln zu befolgen, sondern auch die digitale Infrastruktur zu haben, um dies nachweisen zu können.
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