SCHUFA-Urteil des BGH löst neue Datenschutz-Prüfwelle aus
01.01.2026 - 07:53:12Ein BGH-Urteil beendet pauschale Speicherung von Zahlungsdaten. Unternehmen müssen nun jede Interessenabwägung dokumentieren und erwarten strengere Kontrollen durch Datenschutzbehörden.
Die Bonitätsprüfung in Deutschland steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zwingt Unternehmen und Auskunfteien zu strengeren Transparenz- und Dokumentationspflichten – und lockt die Datenschutz-Aufsichtsbehörden auf den Plan.
BGH-Urteil beendet Ära der automatischen Löschung
Am 18. Dezember 2025 entschied der BGH (Az. I ZR 97/25), dass Auskunfteien wie die SCHUFA negative Zahlungsdaten bis zu drei Jahre speichern dürfen. Das klingt zunächst nach einem Sieg für die Wirtschaft. Doch der Teufel steckt im Detail: Die pauschale Speicherung ist Geschichte.
Das Gericht verlangt nun für jeden einzelnen Datensatz eine echte Interessenabwägung. Konkret müssen die Unternehmen bei jedem Eintrag prüfen und dokumentieren, ob das berechtigte Interesse der Auskunftei an der Speicherung die schutzwürdigen Belange des betroffenen Verbrauchers überwiegt. Ein automatisierter Löschplan nach sechs Monaten – wie ihn das Oberlandesgericht Köln im April 2025 noch für geboten hielt – genügt nicht mehr.
Viele Unternehmen stehen jetzt vor akuten Dokumentationsproblemen: Prüfer der Datenschutzbehörden fordern prüfungssichere Nachweise für jede einzelne Bonitätsentscheidung, und Lücken im Nachweisprotokoll können schnell teuer werden. Eine sofort einsetzbare Excel‑Vorlage für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten hilft, alle relevanten Einträge strukturiert zu erfassen, Verantwortliche zuzuordnen und Fristen zu dokumentieren – speziell vorbereitet für Datenschutz‑Kontrollen nach BGH- und DSB-Anfragen. Verarbeitungsverzeichnis jetzt kostenlos herunterladen
„Das Urteil ersetzt eine einfache Regel durch eine komplexe Pflicht“, fasst ein Rechtsanalyst die Lage zusammen. Genau diese Pflicht wird zum Prüfstein für die erwartete Kontrollwelle der Aufsichtsbehörden im ersten Quartal 2026.
Neue Informationspflichten bei Kreditabsagen
Die Prüfwelle zielt nicht nur auf Speicherfristen. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Transparenz von automatisierten Einzelentscheidungen. Der BGH bestätigte damit eine Linie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2025.
Die Konsequenz für die Praxis ist gravierend: Lehnt ein Unternehmen einen Kreditantrag aufgrund eines SCHUFA-Scores ab, reicht ein pauschaler Verweis auf das „berechtigte Interesse“ nicht mehr aus. Der Kunde muss umfassend informiert werden – nicht nur darüber, dass eine Bonitätsprüfung stattfand, sondern auch wie die Interessenabwägung in seinem konkreten Fall ausfiel.
Verstöße gegen diese Informationspflichten können teuer werden. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Unternehmen in der Umsetzungsfalle
Die aktuelle Lage stellt viele Firmen vor massive operative Herausforderungen. Sie hatten ihre Systeme oft auf die kurzlebige „OLG-Köln-Regel“ mit schneller Löschung eingestellt oder setzten auf automatisierte Prozesse.
Die vom BGH geforderte individuelle Fallprüfung erfordert jedoch menschliches Eingreifen oder hochkomplexe KI-Steuerung. Beides fehlt in vielen Unternehmen noch. Diese Lücke macht sie zu einem leichten Ziel für die angekündigten Prüfungen der Datenschutzbehörden (DSBs).
Besonders aktiv zeigt sich voraussichtlich der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), der für solche koordinierten Fragebogen-Aktionen bekannt ist. Er wird wohl gezielt Nachweise für die implementierten Abwägungsprozesse einfordern.
Was auf die Wirtschaft zukommt
Für das Jahr 2026 zeichnen sich drei konkrete Konsequenzen ab:
- Gezielte Prüfungen: Die DSBs werden Fragebogen versenden und die Dokumentation der Interessenabwägung überprüfen.
- Höhere Bußgelder: Die bereits Ende 2025 erkennbare Tendenz zu hohen Strafen für Verstöße gegen Informationspflichten wird sich verstärken.
- Technische Nachrüstung: Customer-Relationship-Management-(CRM)- und Bonitätsprüfsysteme müssen so angepasst werden, dass sie die „Abwägungslogik“ für jede negative Entscheidung protokollieren und gegenüber dem Kunden offenlegen können.
Die Botschaft des BGH an die deutsche Wirtschaft ist klar: Daten dürfen länger gespeichert werden, aber nur, wenn ihre Verarbeitung in jedem Einzelfall gerechtfertigt und lückenlos dokumentiert ist. Die Zeit der Schonfrist ist mit dem Urteil vom Dezember 2025 abgelaufen.
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