Sanierungsoffensive, Regeln

Sanierungsoffensive 2026 startet mit neuen Regeln

11.01.2026 - 19:55:12

Die Bundesförderung für Gebäudesanierung startet mit niedrigeren Zuschüssen und neuen Pflichten wie einer vorgeschriebenen Energieberatung. Die maximale Förderquote liegt nun bei 30 Prozent.

Die neuen Bundesförderungen für Heizungstausch und Gebäudesanierung sind seit Jahresbeginn in Kraft. Das Klimaschutzministerium stellt 360 Millionen Euro bereit, verschärft aber die Bedingungen.

Wer 2026 fördern lassen will, muss sich auf eine Deckelung der Zuschüsse einstellen. Die maximale Förderquote liegt jetzt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für eine umfassende Sanierung nach „klimaaktiv“-Standard sind maximal 20.000 Euro vom Bund drin. Das ist deutlich weniger als in Spitzenzeiten der Vorjahre.

Fördersätze neu geregelt: Die Obergrenzen

Die „Sanierungsoffensive 2026“ setzt klare finanzielle Limits. Die Förderung ist an strenge Standards gebunden und wird wie folgt gedeckelt:
* Einzelmaßnahme (z.B. neue Fenster): bis zu 5.000 Euro
* Teilsanierung (mind. 40 % weniger Heizbedarf): bis zu 10.000 Euro
* Umfassende Sanierung („Guter Standard“): bis zu 15.000 Euro
* Umfassende Sanierung („klimaaktiv“): bis zu 20.000 Euro

Diese Beträge können mit Landesförderungen kombiniert werden. Die Antragsstellung läuft über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Wichtig: Lieferungen werden rückwirkend ab 3. Oktober 2025 anerkannt, sofern man sich rechtzeitig registriert hat.

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Fokus auf Wärmepumpen und Fernwärme

Beim Heizungstausch gibt die Förderung klare Prioritäten vor. Der Umstieg von Öl oder Gas wird primär für den Anschluss an Nah- oder Fernwärme unterstützt. Nur wo das nicht möglich ist, springt die Förderung für alternative Systeme wie Wärmepumpen oder Holzzentralheizungen ein.

Doch auch hier wird es strenger: Für Wärmepumpen gelten scharfe Vorgaben zum Treibhausgaspotenzial der Kältemittel. Ineffiziente Systeme müssen mit Abschlägen rechnen. Die Botschaft ist klar: Die reine Technologieoffenheit bleibt, doch die Effizienzhürden steigen.

Neue Pflicht: Energieberatung vor Antrag

Eine der größten Neuerungen trifft Eigenheimbesitzer direkt. Für eine Förderung ist jetzt vor der Registrierung ein Energieberatungsprotokoll Pflicht. Das soll verhindern, dass in unsanierte Häuser falsch dimensionierte Heizungen eingebaut werden.

Zudem läuft der Prozess fast vollständig digital ab. Die Anmeldung auf sanierungsoffensive.gv.at erfordert eine ID Austria. Das beschleunigt die Abwicklung, stellt aber weniger digitale Menschen vor Probleme. Beratungsstellen verzeichnen bereits erhöhten Unterstützungsbedarf.

Branche begrüßt Planungssicherheit

Die Bau- und Installationsbranche reagiert verhalten positiv. Bundesinnungsmeister Anton Berger sieht vor allem einen Vorteil: Die Ausrichtung der Förderung bis 2030 schaffe endlich Planungssicherheit. Nach den „Stop-and-Go“-Phasen der Vergangenheit sei ein stabiles Niveau zu begrüßen – auch wenn es niedriger ausfällt.

Marktbeobachter erwarten eine Normalisierung des Sanierungsmarktes. Die hohen Mitnahmeeffekte dürften wegfallen. Stattdessen unterstützt der Staat nun als verlässlicher Partner die ohnehin anstehenden Investitionen.

Was Sanierungswillige jetzt tun müssen

Das Jahresbudget von 360 Millionen Euro ist fest. Wer 2026 noch profitieren will, sollte zügig handeln. Experten raten zu diesen Schritten:
1. Energieberater buchen: Durch die neue Pflicht könnten sich hier Wartezeiten aufbauen.
2. ID Austria einrichten: Ohne digitalen Ausweis wird es schwer.
3. Angebote einholen: Handwerkerkapazitäten sind zu Jahresbeginn oft noch gut verfügbar.

Das Ministerium hält den Fördertopf voraussichtlich bis Jahresende offen. Angesichts steigender Energie- und CO2-Preise bleibt die thermische Sanierung die wirksamste Langfrist-Strategie gegen hohe Betriebskosten – mit oder ohne staatlichen Zuschuss.

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