Pendlerpauschale: Bundestag entscheidet über 38 Cent ab Kilometer eins
29.11.2025 - 14:09:12
Millionen Pendler dürfen hoffen: Nächsten Donnerstag stimmt der Bundestag über eine massive Entlastung ab. Das Steueränderungsgesetz 2025 soll nicht nur die Pendlerpauschale vereinheitlichen, sondern auch der gebeutelten Gastronomie dauerhaft unter die Arme greifen. Doch ist das wirklich der große Wurf – oder nur ein Tropfen auf den heißen Stein?
Berlin – Der 4. Dezember 2025 könnte zum Stichtag für die größte Steuerentlastung des Jahres werden. An diesem Donnerstag will der Bundestag über das umfassende Steueränderungsgesetz 2025 abstimmen. Kernpunkte: Eine einheitliche Pendlerpauschale von 38 Cent vom ersten Kilometer an und eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent für Speisen in Restaurants. Nach der erwarteten Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember würden die Änderungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und die Union-SPD-Koalition versprechen damit spürbare Verbesserungen für Arbeitnehmer und Gastronomen. Doch während die einen von “historischer Entlastung” sprechen, warnen andere vor wachsenden Haushaltslöchern.
Viele Unternehmer und Gastronomen übersehen bei abrupten Steueränderungen die praktischen Stolperfallen rund um die Umsatzsteuer — besonders beim Wechsel zwischen 19% und 7%. Das kostenlose E‑Book erklärt konkret, wer von der neuen Regelung für Speisen profitiert, wie Rechnungen korrekt ausgestellt werden müssen und worauf Sie beim Vorsteuerabzug achten sollten. Mit Praxisbeispielen für Restaurants, Caterer und Lieferdienste sowie sofort einsetzbaren Formulierungen für die Buchhaltung. Jetzt kostenlosen Umsatzsteuer-Guide sichern
Jahrelang galt für Pendler eine verwirrende Regelung: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, erst ab Kilometer 21 dann 38 Cent. Diese Staffelung hat sich überlebt. Ab Januar 2026 sollen 38 Cent pro Kilometer von der ersten Sekunde an absetzbar sein.
Die Rechnung ist simpel: Wer täglich 20 Kilometer zur Arbeit fährt, konnte bisher 600 Euro im Jahr geltend machen (30 Cent × 20 km × 220 Arbeitstage). Künftig sind es 1.672 Euro – ein Plus von satten 352 Euro pro Jahr. Gerade Fernpendler aus ländlichen Regionen dürften aufatmen.
“Das ist eine massive Entlastung für Millionen Beschäftigte, die auf Auto oder Bahn angewiesen sind”, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums diese Woche. Die sogenannte Mobilitätsprämie für Geringverdiener soll zudem entfristet werden. Damit profitieren auch diejenigen, die kaum oder keine Einkommensteuer zahlen.
Gastronomie jubelt: Sieben Prozent bleiben
Noch mehr Erleichterung herrscht in der Gastronomiebranche. Nach dem Auslaufen der Corona- und Energiekrise-Regelungen drohte die Rückkehr zum Normalsatz von 19 Prozent Mehrwertsteuer. Doch der neue Koalitionsvertrag brachte die Wende: Speisen in Restaurants werden dauerhaft mit nur 7 Prozent besteuert.
“Sieben Prozent müssen bleiben, damit Restaurantbesuche bezahlbar bleiben”, hatte der Branchenverband DEHOGA unermüdlich getrommelt – mit Erfolg. Tausende Kneipen, Restaurants und Cafés kämpfen seit Monaten mit explodierenden Personal- und Energiekosten. Die dauerhafte Steuersenkung könnte vielen das Überleben sichern.
Getränke allerdings bleiben beim Standard-Satz von 19 Prozent – eine Unterscheidung, die manche als inkonsequent kritisieren.
Grundfreibetrag steigt auf über 12.000 Euro
Abseits der Schlagzeilen bringt das Gesetz weitere Entlastungen für alle Steuerzahler. Um die schleichende Mehrbelastung durch Inflation – die sogenannte kalte Progression – auszugleichen, passen Bund und Länder die wichtigsten Freibeträge an.
Die Zahlen für 2026:
* Grundfreibetrag: 12.348 Euro (plus 252 Euro gegenüber 2025). Einkommen bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei.
* Kinderfreibetrag: 6.828 Euro pro Kind. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung und Erziehung (2.928 Euro) ergibt das insgesamt 9.756 Euro.
* Kindergeld: 259 Euro monatlich pro Kind.
Konkret heißt das: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift erst ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 69.879 Euro. Wer darunter liegt, behält mehr Netto vom Brutto.
Kritik: Finanzierungslücke wird größer
So populär die Maßnahmen auch sein mögen – die Finanzierung bleibt umstritten. Finanzminister Klingbeil verteidigt die Steuersenkungen als Teil einer “Investitionsstrategie für die Mitte”. Beim G20-Gipfel in Johannesburg betonte er diese Woche: “Wir arbeiten daran, Innovationen und Investitionen möglich zu machen.”
Doch Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, sieht das anders. Deutschland habe “kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem”, warnte er wiederholt. Statt neuer Schulden fordert Holznagel Einsparungen im laufenden Haushalt. Ob sich die Koalition davon beeindrucken lässt? Eher unwahrscheinlich.
Was kommt jetzt?
Der Fahrplan steht:
1. 4. Dezember 2025: Bundestag stimmt über das Steueränderungsgesetz ab. Die Zustimmung gilt als sicher.
2. 19. Dezember 2025: Bundesrat berät in letzter Sitzung des Jahres. Auch hier wird mit grünem Licht gerechnet.
Für Steuerzahler bedeutet das: Keine Eile, kein Papierkram. Die höheren Freibeträge werden automatisch in die Lohnbuchhaltung eingepflegt. Schon die erste Gehaltsabrechnung im Januar 2026 sollte mehr Netto ausweisen.
Bleibt die Frage: Ist das der Startschuss für eine echte Entlastungsoffensive – oder nur ein politisches Feigenblatt vor der nächsten Bundestagswahl? Die Antwort dürfte sich spätestens im neuen Jahr zeigen, wenn die Haushaltsdebatte wieder Fahrt aufnimmt.
PS: Gastronomen und Selbstständige — wissen Sie, wie die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf 7% Ihre Kalkulation und Vorsteuer-Berechnung 2026 verändert? Der kostenlose PDF-Report erklärt Schritt für Schritt, welche Positionen begünstigt sind, wie Sie Ihre Preise rechtssicher anpassen und welche Dokumentation das Finanzamt sehen will. Ideal für Steuerlaien und Buchhalter. Gratis PDF-Report Umsatzsteuer jetzt herunterladen

